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5.3 Atemschutzmasken
Ob Atemschutzmasken vor Infektionen allgemein wirksam schützen, ist nicht eindeutig bewiesen, da
keine unumstrittenen Wirksamkeitstests vorliegen, die mit lebenden oder abgetöteten Keimen
durchgeführt worden wären. Es gibt jedoch – aus der Erfahrung mit SARS – Hinweise dafür, dass die
Übertragung von Viren durch Atemschutzmasken eingeschränkt werden kann.
Bei der Frage, wem und in welchen Situationen das Tragen von Atemschutzmasken empfohlen
werden soll, müssen folgende Faktoren in Bezug auf die Durchsetzbarkeit berücksichtigt werden: der
potenzielle epidemiologische Nutzen der Masken, Typ und Beschaffenheit, Verfügbarkeit, Kosten,
Verteilung der Masken sowie Dauer und Schwere der Pandemie. Nicht zuletzt stellt sich die Frage
des psychologischen Wertes von Masken für die Bevölkerung während der Pandemie.
Atemschutzmasken sind in verschiedenen Schutzstufen und Ausführungen erhältlich. Als einfachste
Möglichkeit zum Schutz gegen tröpfchengebundene Keime bieten sich chirurgische Masken an.
Diese können die Ausbreitung der Keime durch die Atemluft des Erkrankten reduzieren. Empfohlen
wird der Maskentyp, der durch ein Gummiband am Kopf des Trägers befestigt wird, denn dieser
ermöglicht eine einfache Handhabung und einen guten Halt der Masken. Es werden nur chirurgische
Masken (bzw. solche mit Gummiband) vom Typ II oder wenn möglich Typ IIR (R = höherer
Spritzerfestigkeitsdruck) empfohlen, die dem europäischen Standard prEN14683 entsprechen. Die
Leistungsanforderungen für diesen Typ liegen bei einer Filterwirksamkeit für Bakterien (BFE) bei
≥ 98%, einer Druckdifferenz von < 5.0 mm Wasser/cm2 und einem Spritzerfestigkeitsdruck von
≥ 120 mm Hg. (Die Gesamtleckage dieser Masken liegt in der Regel im Bereich von FFP1-Masken.)
Die chirurgischen Masken sind nach ungefähr 2 bis 3 Stunden durchfeuchtet und verlieren dadurch
ihre Wirksamkeit.
Atemschutzmasken mit höherer Schutzfunktion sind nach der europäischen Norm EN149 in die
Schutzstufen FFP1, FFP2 und FFP3 (filtering face piece; in den USA N-95- und N-99-Filter) eingeteilt.
Die Filterklassifikation bezieht sich auf die Schutzwirkung vor Partikelgrössen (max. 0.6 μm). Sie liegt
bei FFP2-Masken bei min. 95% und bei FFP3-Masken bei min. 99%. Die Filterwirkung der Masken
wird durch elektrostatisch geladene Fasern erreicht, deren Wirkung mit der Alterung und bei einer
Luftfeuchtigkeit über 80% abnimmt. Die FFP-Masken sind nach ungefähr 8 Stunden durchfeuchtet.
FFP2-Masken werden unter anderem zur Infektionsverhütung bei Tuberkulosefällen verwendet. Bei
der SARS-Epidemie ergaben sich Indizien für einen möglichen Nutzen der FFP-Masken und der
chirurgischen Masken.
Weitere Informationen zu Maskentypen finden sich im Kapitel 8 («Pandemie und Betriebe») in Teil III
des Influenza-Pandemieplans Schweiz 2006.

Hypothesen
Die nachfolgenden Hypothesen sind Auszüge aus Kapitel 5 («Arbeitshypothesen und Annahmen im
Rahmen der Vorbereitung auf eine Influenza-Pandemie») in Teil I des Influenza-Pandemieplans
Schweiz 2006:
Die Infektion mit dem Influenzavirus erfolgt hauptsächlich über Tröpfchenübertragung. Auch über
einen Hand-Gesicht-Kontakt (Schmierinfektion) kann eine Übertragung erfolgen, wenn eine mit
infizierten Tröpfchen kontaminierte Person oder Oberfläche berührt wird. Eine Ausbreitung des Virus
über die Luft ist ungewiss. Da der potenzielle Pandemievirus und seine Ausbreitungsart bisher nicht
bekannt sind, ist eine Übertragung über die Luft (als Aerosol) nicht auszuschliessen. Es wird explizit
darauf hingewiesen, dass diese Empfehlungen nur auf vorläufigen, aktuell verfügbaren Ergebnissen
beruhen. Um diese auf wissenschaftlicher Evidenz abzustützen, bedarf es noch weiterer Forschung.
Die Empfehlungen des BAG werden jeweils den aktuellen Kenntnissen über die Ausbreitungsart des
Virus bestmöglich angepasst.
Bundesamt für Gesundheit, www.bag.admin.ch Teil III: Influenza-Pandemieplan Schweiz 2006, Seite 46 von 193 Die WHO hält das Tragen von Atemschutzmasken in der Öffentlichkeit zum Schutz der Bevölkerung
vor einer Infektion und somit vor einer Ausbreitung der Pandemie für nicht effektiv, überlässt es
jedoch den einzelnen Ländern, abweichende Entscheidungen zu treffen. Das BAG empfiehlt in
bestimmten Situationen als zusätzliche Public-Health-Massnahme das Tragen von Masken.

Zielsetzung
Ziel ist die Reduktion des Übertragungsrisikos zum einen durch eine verringerte Belastung der
Umgebungsluft mit Viren aufgrund des Tragens von Masken durch erkrankte Personen, zum anderen
durch einen vorbeugenden Schutz durch Masken für die Kontaktpersonen des Erkrankten.

Empfehlungen in der Übersicht
Da für die verschiedenen Personengruppen (medizinisches Pflegepersonal, gesunde Bevölkerung
etc.) in den einzelnen Phasen der Pandemie ein unterschiedlich hohes Ansteckungsrisiko existiert,
ergeben sich unterschiedliche Empfehlungen des BAG für das Tragen von Masken.
Bundesamt für Gesundheit, www.bag.admin.ch Teil III: Influenza-Pandemieplan Schweiz 2006, Seite 47 von 193 Die folgende Tabelle dient als Übersicht zu den unten im Detail aufgeführten Empfehlungen.
Personengruppe
* FFP2/3 während Aerosol generierender Arbeiten
# Da die Erkrankten in dieser Phase hospitalisiert werden, gibt es keine Empfehlung zum Tragen von
Masken für die Kontaktperson zuhause.

Phase 3


Strategie

Schutz der Personen, die in Kontakt mit erkrankten Tieren kommen, vor einer Übertragung des Virus über die Atemwege. Schutz des Gesundheitspersonals/der Kontaktpersonen vor einer Übertragung des Virus durch erkrankte Personen. Schutz der am neuen Influenzavirus-Subtyp erkrankten Personen vor einer Doppelinfektion mit der saisonalen Influenza.
Empfehlung

Der gesunden Bevölkerung, die keinen Kontakt zu erkrankten Tieren hat, wird nicht empfohlen,
Masken zu tragen.
Bei Auftreten einer Erkrankung bei einem Tier wird dem exponierten Personenkreis in der
Tierseuchenbekämpfung und Tierhaltung das Tragen einer FFP3-Maske empfohlen.Einer an einem tierischen Influenzavirus-Subtyp (z.B. H5N1) erkrankten Person wird das Tragen einer
FFP2-Maske ohne Ventil empfohlen, sofern dies der Zustand des/der Erkrankten zulässt. Bei
Atembeschwerden sollte eine chirurgische Maske verwendet werden. Für das medizinische
Personal bzw. für die Kontaktperson des Patienten empfiehlt sich das Tragen einer FFP2/3-Maske.
1 Für detaillierte Empfehlungen siehe Kapitel 8 «Pandemie und Betriebe», Anhang 2, Teil III, Influenza-Pandemieplan Schweiz Bundesamt für Gesundheit, www.bag.admin.ch Teil III: Influenza-Pandemieplan Schweiz 2006, Seite 48 von 193 Phasen 4 und 5

Strategie

Schutz des Gesundheitspersonals/der Kontaktpersonen vor einer Übertragung des Virus durch erkrankte Personen
Empfehlung

Der gesunden Bevölkerung wird nicht empfohlen, Masken zu tragen.
In Phase 4 wird einer an einem neuen Influenzavirus-Subtyp erkrankten Person das Tragen einer
FFP2-Maske ohne Ventil empfohlen, sofern dies der Zustand des/der Erkrankten zulässt. Bei
Atembeschwerden sollte eine chirurgische Maske verwendet werden. Ab Phase 5 gilt für erkrankte
Personen das Tragen einer chirurgischen Maske. Um die Übertragung des Virus auf
Gesundheitspersonal und Kontaktpersonen durch Tröpfcheninfektion zu verhindern, sind chirurgische
Masken bei korrekter Anwendung ausreichend.
Den Kontaktpersonen des Patienten (medizinisches Personal, Familienmitglieder) wird das Tragen
einer FFP2/3-Maske, zusätzlich zu einer antiviralen Prophylaxe (falls nötig), empfohlen, da so die
Infektionsherde am effektivsten eingedämmt werden können. Wenn es allerdings zu einer Häufung
der Ausbrüche innerhalb der Schweiz kommt (Phase 5) und eine Eindämmung nicht mehr absehbar
ist, ist diese Massnahme (FFP2/3-Masken) nicht mehr adäquat (abhängig von der aktuellen Erkenntnis
über die Art des Erregers wie Kontagiosität und Infektiosität, Prävalenz der Erkrankung, Morbidität
und Mortalität der infizierten Personen sowie Verfügbarkeit der Atemschutzmasken, siehe Phase 6).

Phase 6
Neben der ungeklärten Effektivität der Masken stellt sich in der Pandemie das Problem der
Versorgung der Gesamtbevölkerung durch die Produzenten und Grossverteiler. In der Schweiz
werden chirurgische sowie die FFP-Atemschutzmasken von einigen wenigen Firmen vertrieben. Für
eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung würde bei einer lokalen Pandemiedauer von ca. 6
Wochen eine Menge in der Grössenordnung von max. 300 Millionen Masken benötigt werden. Dies
übersteigt die vorhandenen Kapazitäten (2005).
Eine Bevorratung von FFP-Masken ist aufgrund der eingeschränkten Haltbarkeit von drei Jahren
(siehe oben) nur bedingt möglich. Die eingeschränkte Haltbarkeit gilt nicht für die chirurgischen
Masken.
Der Bund prüft die Varianten einer Sicherstellung einer Notreserve von ungefähr 20 Millionen Stück
chirurgischer Masken, um sie im Falle einer akuten Knappheit einsetzen zu können.

Strategie

Selbstversorgung der gesunden Gesamtbevölkerung mit chirurgischen Masken.
Versorgung der Arbeitnehmenden mit chirurgischen Masken durch den Arbeitgeber.
Selbstversorgung der Erkrankten/Kontaktpersonen mit chirurgischen Masken.
Versorgung des Gesundheitspersonals mit chirurgischen bzw. FFP2/3-Masken durch die Kantone.

Empfehlung
Für die gesunde Gesamtbevölkerung:
Da das Ansteckungsrisiko im Falle einer Grippe-Pandemie nicht überall gleich hoch ist, wird das
Tragen einer chirurgischen Maske nicht generell empfohlen. Auch eine geeignete Maske kann die
Gefahr einer Virusinfektion nicht völlig ausschliessen. Der Erreger könnte insbesondere bei
Handkontakt auch über die Augen und Schleimhäute aufgenommen werden. Eine nicht effiziente
Handhabung der Masken z.B. aufgrund mangelnder Anleitung macht dies noch wahrscheinlicher.
Zudem ist ein mehrmaliges Austauschen der Masken nötig, da sie durchfeuchten (siehe oben) und
Bundesamt für Gesundheit, www.bag.admin.ch Teil III: Influenza-Pandemieplan Schweiz 2006, Seite 49 von 193 dann unwirksam werden können. Weiterhin ist eine optimale Anpassung der Maske an das Gesicht
nötig, die z.B. durch Barthaare beeinträchtigt wird. Bartträgern wird empfohlen, diesen zu entfernen.
In Bezug auf die Anpassung an das Gesicht ergeben sich vor allem für Kinder Schwierigkeiten, da die
Masken ursprünglich für Erwachsene entwickelt wurden.
Das Tragen einer chirurgischen Maske ist allerdings als sinnvoll zu betrachten, wenn eine potenzielle
Exposition an speziellen Orten in der Öffentlichkeit (Menschenansammlungen, öffentliche
Verkehrsmittel etc.) nicht vermieden werden kann. Für berufstätige Menschen und bestimmte
exponierte Berufsgruppen wird eine Bereitstellung der chirurgischen Masken durch den Arbeitgeber
befürwortet (siehe auch Kapitel «Betriebe und Pandemie»).
Die chirurgischen Masken werden an die gesunde Bevölkerung nicht kostenlos ausgegeben,
sondern müssen durch den Einzelnen käuflich erworben werden. Nach den Empfehlungen der
Gesundheitsbehörde soll der Verkauf über Apotheken und Supermärkte erfolgen. Personen aus
einkommensschwachen Haushalten könnten die Masken über die Gemeinden/Sozialämter beziehen.
Um bei einem direkten Kontakt eine Ansteckung anderer Menschen über Tröpfchenübertragung zu
verhindern, wird erkrankten Personen das Tragen von chirurgischen Masken während der gesamten
Ansteckungszeit empfohlen.
Zusätzlich sollte die Kontaktperson des Erkrankten bzw. das den Patienten betreuende
Familienmitglied ebenfalls eine chirurgische Maske benutzen. Der Kontakt des Patienten zu weiteren
Menschen sollte vermieden werden. Auch erkrankte Kinder müssen eine chirurgische Maske tragen,
im Falle von Kleinkindern und Säuglingen wird man allerdings darauf verzichten.
Man geht von der Schätzung aus, dass je 2 chirurgische Masken pro Patient und pro Kontaktperson
pro Tag notwendig sind. Wenn man berücksichtigt, dass die Gabe von Tamiflu® die durchschnittliche
Infektiositätsdauer reduzieren kann, und eine Dauer von 5 Tagen annimmt, ergibt sich eine Menge
von 20 chirurgischen Masken pro Paar Patient/Kontaktperson.
Bei der Berechnung der Anzahl der Masken wird pro erkrankter Person jeweils nur von einer
Kontaktperson ausgegangen.
Dem medizinischen Personal wird bei jedem Kontakt (ambulant oder beim Betreten des
Krankenzimmers) mit den Patienten das Tragen einer chirurgischen Maske empfohlen. Bei speziellen
Handlungen am Patienten bzw. Arbeiten mit erhöhtem Risiko, wie z.B. Bronchoskopie, endotracheale
Intubation, Absaugen oder Verneblertherapie, können Viren enthaltende Aerosole entstehen. Daher
wird während dieser Arbeiten das Tragen einer Atemschutzmaske des Typs FFP2/3 empfohlen.
Die Spitäler sind dafür verantwortlich, ihr Personal in der korrekten Handhabung der FFP-Masken
anzuleiten und die Passgenauigkeit in einem «fit check» zu überprüfen. Ebenso wird im Umkreis des
Patienten von 1 Meter das Tragen einer Schutzbrille empfohlen.
Die einzelnen Kantone entscheiden eigenständig über die Anzahl der benötigten Masken und über die
Versorgung der Spitäler, der Ärzte und des ambulanten Pflegepersonals mit den verschiedenen
Masken.
2 Bei einem «fit check» wird geprüft, ob während des Tragens der Maske eine Testsubstanz wie z.B. Bitrex oder Saccharin Bundesamt für Gesundheit, www.bag.admin.ch Teil III: Influenza-Pandemieplan Schweiz 2006, Seite 50 von 193 Referenzen
BVet. Empfehlungen zum Schutz des zur Bekämpfung der klassischen Geflügelpest eingesetzten
Personals. 2005.
Deutsches Institut für Normung e.V., Berlin, «Operationsmasken – Anforderungen und Prüfverfahren», Deutsche Fassung prEN 14683. 2003; 1-15. Lange JH. Use of disposable face masks for public health protection against SARS. J Epidemiol Comm Health 2004; 85: 434. U.S. Department of Health and Human Services. HHS Pandemic Influenza Plan. 2005; 233. World Health Organization. WHO global influenza preparedness plan. 2005; 42f. Bundesamt für Gesundheit, www.bag.admin.ch Teil III: Influenza-Pandemieplan Schweiz 2006, Seite 51 von 193

Source: http://ibzag.server1-cms-factory.eu/fileadmin/News/Pandemie/Atemschutzmasken.pdf

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