Microsoft word - beih_land.doc

Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW- 40192 Düsseldorf - Tel. 0211 / 6023-01
M e r k b l a t t
Beihilfe - Land
Sehr geehrte Dame! Sehr geehrter Herr! Dieses Merkblatt soll Ihnen die Beantragung von Beihilfen erleichtern und eine Übersicht der wichtigsten beihilferechtlichen Bestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) bieten. Rechtsansprüche können Sie hieraus nicht ableiten, da für die Festsetzung Ihrer Beihilfe die Beihilfevorschriften (BVO) des Landes NRW in der jeweils geltenden Fassung maßgebend sind. Die Informationen richten sich in erster Linie an Versorgungsempfänger und deren berücksichtigungsfähige Angehörige. Für Beihilfeberechtigte und berücksichtigungsfähige Per-sonen, die in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, wird für ergänzende Informationen auf das Einlegeblatt verwiesen. Inhaltsverzeichnis Seite 3.2 Selbstbehalte bei stationärer Krankenhausbehandlung 4.1 Arzt- und Heilpraktikerbehandlung, Psychotherapie 1. Antragstellung
Beihilfeansprüche können auch erlöschen. Beantragen
Beantragen Sie Beihilfe ausschließlich mit dem amtlichen
Sie Ihre Beihilfe daher innerhalb von einem Jahr nach Ent- Formblatt. Der Vordruck ist sorgfältig auszufüllen und
stehen der Aufwendungen, spätestens jedoch ein Jahr nach von der beihilfeberechtigten Person selbst zu unterzeich- Ausstellung der ersten Rechnung. In Sterbefällen beginnt nen. Soll eine andere Person zur Stellung der Beihilfeanträ- die Ausschlussfrist für die Pauschalbeihilfe mit dem Todes- ge berechtigt sein, so ist hierüber eine Vollmacht (Voll-
machtsvordruck Ihrer Beihilfestelle oder formlos) vorzule- Zu jedem Rechnungsbeleg ist die Kostenerstattung Ihrer Für Aufwendungen wegen dauernder Pflegebedürftig-
Krankenversicherung bzw. gesetzlichen Krankenkasse oder keit (nicht medizinische Behandlungspflege) sowie für
Ersatzkasse nachzuweisen. Sofern Sie privat krankenversi- Pflegehilfsmittel ist die Beihilfe mit dem hierfür vorgese-
chert sind und einen geeigneten Nachweis über eine beste- henen Vordruck (gelb, mit „P“ gekennzeichnet) zu beantra- hende Quotenversicherung vorlegen, kann im Regelfall
gen. Eine Einsendung des Vordruckes per Fax kann nur zur Fristwahrung erfolgen. Auf die Vorlage des Antragsform- blattes mit der im Original geleisteten Unterschrift (keine Zum Nachweis Ihrer Aufwendungen fügen Sie dem Beihil- feantrag und der Zusammenstellung bitte die Original-
rechnungsbelege, Durchschriften, Kopien oder beglau-
Dem Antrag sind die notwendigen Unterlagen (Rechnun- bigte Abschriften bei. In Sterbefällen ist die Vorlage von
gen, Rezepte, Verordnungen etc.) beizufügen und sortiert nach Kostenart und Person in den Vordruck „Zusammen-
stellung der Aufwendungen“ einzutragen. Die Zweit-
Quittungen, Mahnungen, Belege über Vorauszahlun-
schrift der Zusammenstellung ist für Ihre Unterlagen be- gen, Heil- und Kostenpläne und dgl. können grundsätzlich
stimmt und nicht mit dem Beihilfeantrag einzureichen. nicht als Nachweis akzeptiert werden. Fotokopien müssen
Beachten Sie, dass eine Beihilfe grundsätzlich nur gewährt wird, wenn die mit dem Antrag geltend gemachten Auf- Sind ärztliche Verordnungen oder Notwendigkeitsbe-
wendungen insgesamt mehr als 100 EUR betragen (§13
scheinigungen erforderlich, die im übrigen immer vor dem
BVO). Sofern Ihre Kosten aus einem Jahr diesen Betrag Entstehen der Aufwendungen ausgestellt sein müssen (z.B. nicht erreichen, jedoch mehr als 15 EUR betragen, kann bei Hilfsmitteln, Heilbehandlungen) fügen Sie diese den nach Ablauf von zehn Monaten dennoch eine Beihilfe be- Bitte beachten Sie, daß Arzt- und Zahnarztrechnungen neben der Diagnose auch Stempel und Unterschrift des
Ausstellers enthalten, sofern der Beleg nicht eindeutig dem
Rechnungsaussteller zugeordnet werden kann (z.B. bei hilfestelle unbürokratisch beseitigen (8:30 - 11:30 Uhr Rechnungslegung durch privatärztliche Verrechnungsstel- außer mittwochs, dienstags auch 13:30-15:00 Uhr). Auch len oder bei Verwendung von vorgedruckten Kopfbögen). Fragen des Beihilferechts können oftmals durch ein Tele-
Bitte prüfen Sie nach Erhalt des Beihilfebescheides, ob Ihre fonat geklärt werden. Durch den so vermiedenen Schrift- verkehr tragen Sie zu einer zügigen Bearbeitung der Beihil- Offensichtliche Fehler lassen sich im Regelfall bereits
durch einen Anruf während der Sprechzeit bei Ihrer Bei-
2. Beihilfeanspruch
Der Bemessungssatz (§ 12 Abs. 1 BVO) ist personenbezogen und beträgt im Regelfall für
- den Beihilfeberechtigten im aktiven Dienst ohne Kind oder mit einem Kind
- den Beihilfeberechtigten im aktiven Dienst mit zwei oder mehr Kindern (bei mehreren Beihilfeberechtigten gilt dieser Bemessungssatz nur für einen von Ihnen
- den Beihilfeberechtigten im Ruhestand (Versorgungsempfänger)
- den berücksichtigungsfähigen Ehegatten - berücksichtigungsfähige Kinder sowie beihilfeberechtigte Waisen
Die Beihilfe darf zusammen mit den Versicherungsleis-
- Ein Kind ist im Familienzuschlag nach dem Besoldungs- tungen und den sonstigen zugeflossenen Erstattungen die
gesetz nicht mehr berücksichtigt oder berücksichtigungsfä- tatsächlichen Aufwendungen (dem Grunde nach beihilfe-
hig (Ausnahme: Wegfall wegen Überschreitens der Ein- fähige Aufwendungen) nicht übersteigen (Höchstbe-
tragsberechnung nach § 12 Abs. 7 BVO). Nicht berück-
In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihre Beihilfestelle. sichtigt werden dabei Krankenhaustagegeld-, Kranken-
tagegeld- und sonstige Summenversicherungen bis 80
3. Selbstbehalte für Aufwendungen
Das Haushaltssicherungsgesetz vom 17.12.1998 (GV NRW S. 750) hat durch eine Änderung des § 88 LBG die Basis Beteiligt sich ein Rentenversicherungsträger an den Bei-
geschaffen für eine über die Eigenvorsorge hinausgehende trägen zur Kranken- und Pflegeversicherung, so ermä-
Selbstbeteiligung der Beihilfeberechtigten und der berück- ßigt sich der Bemessungssatz bei Personen, denen dem
Grunde nach eine Beitragsentlastung von mindestens 80
EUR monatlich zusteht, um 10 % (§ 12 Abs. 3 BVO). Die- 3.1 Kostendämpfungspauschale
se Regelung sagt aus, dass es auf die Höhe des tatsächlich gezahlten Beitragszuschusses nicht ankommt. Somit kann Für jedes Kalenderjahr, aus dem Aufwendungen in einem ein – auch teilweiser – Verzicht auf den zustehenden Bei- Beihilfeantrag geltend gemacht werden, ist die auszuzah- tragszuschuss die Absenkung des Bemessungssatzes nicht lende Beihilfe um eine Kostendämpfungspauschale auf der Basis der nachfolgenden Tabelle einmalig zu kürzen (§ 12 a BVO). Die Pauschale entfällt bei Waisen, gesetzlich
Sollte aufgrund einer Beschäftigung ein Zuschuss nach §
versicherten Beihilfeberechtigten, bei Aufwendungen für
257 SGB V zum privaten Krankenversicherungsbeitrag
Vorsorgeuntersuchungen nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 und 3
gewährt werden, beachten Sie bitte die Seite 2 des Einlege- BVO sowie bei Beihilfen zu dauernder Pflegebedürftig-
keit. Sie entfällt im Jahr des Todes des Beihilfeberechtigten
bei Witwen und Witwern sowie bei Beihilfen an Hinter-
Sofern der Ehegatte oder die Kinder berücksichtigungsfä- bliebene und sonstige Personen in Todesfällen. Für die
hige Personen im Sinne von § 2 BVO sind, entfällt die
Zuteilung zu den Stufen in der Tabelle ist die Besoldungs- Beihilfegewährung für diesen Personenkreis in folgenden
gruppe maßgebend, nach der die Bezüge berechnet sind. Die Kostendämpfungspauschale bemisst sich bei Ruhe- - Der Ehegatte erzielt im Kalenderjahr vor der Antragstel- standsbeamten nach dem Ruhegehaltssatz, der der Berech- lung einkommensteuerrechtliche Gesamteinkünfte (§ 2 nung des Ruhegehaltes tatsächlich zugrunde liegt, höchs- Abs. 3 EStG) von über 18.000 EUR, bei erstmaligem Ren- tens jedoch 70 v.H., bei Hinterbliebenen nach 60 v.H. des tenbezug ab 01.01.2004 zuzüglich der Differenz zwischen Ruhegehaltssatzes höchstens jedoch 40 v.H. des Tabellen- dem steuerlichen Ertragsanteil und dem Bruttobetrag - Der getrennt lebende Ehegatte hat keinen Unterhaltsan-spruch gegen des Beihilfeberechtigten durchsetzen können. Tabelle:

Höchstbetrag 70 v.H.
Höchstbetrag 40 v.H.
Stufe Besoldungsgruppen
Betrag (Ruhestandsbeamte) (Hinterbliebene)
A 12 – A 15, B 1, C 1, C 2, H 1 – H 3, R 1 300 EUR
Der ermittelte Betrag wird auf 5 EUR abgerundet. Für jedes berücksichtigungsfähige Kind oder jedes Kind, das nur deshalb
nicht berücksichtigt ist, weil es selbst beihilfeberechtigt ist, vermindert sich die Kostendämpfungspauschale um 60 EUR. Die
Höhe der Kostendämpfungspauschale richtet sich nach den bei der erstmaligen Antragstellung im Kalenderjahr maßgebenden
persönlichen Verhältnissen.
3.2 Selbstbehalte bei stationärer Kranken-
gen sind im Rahmen der vom Finanzministerium vorgege-
hausbehandlung
benen Höchstbeträge beihilfefähig, sofern sie von Ange-
Die beihilfefähigen Aufwendungen bei stationärer, teilsta- hörigen der Heil- und Hilfsberufe (Krankengymnasten, tionärer sowie vor- und nachstationärer Behandlung wer- Masseure etc., nicht jedoch Fußpfleger, Gymnastiklehrer den für ggf. gewählte Wahlleistungen (privatärztliche Be- oder Kosmetikerinnen) durchgeführt werden. handlung, Ein- oder Zweibettzimmer) um folgende Eigen-

Für folgende Kosten ist eine vorherige Anerkennung der
anteile (Selbstbehalte) gekürzt:
Beihilfefähigkeit zwingend erforderlich:
- Kur- und Sanatoriumsbehandlung
In Krankenhäusern, die nach der Bundespflegesatzverord- - Anschlussheilbehandlungen
nung abrechnen, gilt jeweils täglich ein Eigenanteil für das - Ambulante psychotherapeutische Behandlung (Aus-
Zweibettzimmer von 15 EUR und für die privatärztliche
nahme: bis zu fünf probatorische Sitzungen) Behandlung von 10 EUR. In Krankenhäusern, die nicht
- Ärztlich verordnete Hilfsmittel über 1000 EUR, die
die Bundespflegesatzverordnung anwenden, gilt bei Inan- nicht in der Auflistung unter Nr. 4.3 aufgeführt sind spruchnahme des Pflegesatzes der zweiten Pflegeklasse ein - Medizinisch notwendige Behandlung im Ausland
Eigenanteil von 25 EUR täglich. Der Eigenanteil ist maxi-
- Implantate im Zahnbereich
mal für 30 Tage bzw. 750 EUR je beihilfeberechtigte und berücksichtigungsfähige Person im Kalenderjahr anzuset- Nicht beihilfefähig sind Aufwendungen für
- wissenschaftlich nicht anerkannte Heilmittel oder
Heilbehandlungen (z.B. Geriatrika)
4. Beihilfefähigkeit von Aufwendungen
- Mittel, die geeignet sind, Güter des täglichen Bedarfs
Die nachfolgenden Ausführungen sind nicht abschlie-
ßend und sollen nur einen Überblick über beihilfefähige
- Schutzimpfungen aus Anlass einer Auslandsreise
Kosten geben. Sollten Sie in Einzelfragen unsicher sein,
- Mund- und Rachentherapeutika (Ausnahme: Pilzinfek-
wenden Sie sich bitte an die Beihilfestelle, die Ihnen nach Möglichkeit auch telefonisch während der Sprechzeit Aus- - Abführmittel (Ausnahme: Erhebliche Grunderkrankun-
- Vitaminpräparate (Ausnahme: Vitaminmangelerkran-
Beihilfefähig sind nur die notwendigen Aufwendungen
in angemessenem Umfang, die der Wiedererlangung der
- Thymuspräparate (z.B. Thym Uvocal, Wobe Mugos Th)
Gesundheit, der Besserung oder Linderung von Leiden - Kosten für empfängnisregelnde Mittel für Personen ab
bzw. dem Ausgleich oder der Beseitigung von angeborenen oder erworbenen Körperschäden dienen. Aufwendungen - Präparate zur Behandlung der erektilen Dysfunktion
zum Zwecke vorbeugender Maßnahmen, die somit nicht
(z.B. Viagra, Uprima, Ixense, Nuviva, Levitra, Cialis) im Krankheitsfall entstehen, werden nicht berücksichtigt. - Präparate zur Anreizung und Steigerung der sexuellen
Ob diese Voraussetzungen vorliegen, entscheidet die Bei- hilfestelle. Bitte haben Sie Verständnis, dass in Zweifelsfäl- - Mittel zur Abmagerung, Appetitzügelung und Regulie-
len Stellungnahmen der zuständigen Amtsärzte eingeholt
rung des Körpergewichtes (z.B. Xenical, Reductil)
- Präparate zur Verbesserung des Haarwuchses (z.B.
Aufwendungen für wissenschaftlich nicht anerkannte
Heilbehandlungen sind nicht beihilfefähig. - nicht krankheitsbedingte Sterilisationen
Aufwendungen für wissenschaftlich noch nicht aner-
- zur Raucherentwöhnung
kannte Heilbehandlungen können von der obersten
Dienstbehörde auf Grund des Gutachtens eines Amts- oder
Vertrauensarztes für beihilfefähig erklärt werden. Ärztlich
verordnete, wissenschaftlich anerkannte Heilbehandlun-
4.1 Arzt- oder Heilpraktikerbehandlung,
In der Zahnarztpraxis verwendete konfektionierte Materia- Psychotherapie
lien, auch Füllungs- und Abdruckmaterial sowie
Beihilfefähig sind die vom Arzt in Rechnung gestellten
Materialien aus Metall und Keramik für ein Implantat sind Kosten, soweit diese im Einklang mit der Gebührenord-
beihilfefähig, nicht jedoch Anästhetika und diverses
nung für Ärzte (GOÄ) berechnet werden. Im Regelfall
Praxismaterial oder Dicor-Glaskeramikkronen.
sind die Gebührensätze der GOÄ für die ärztlichen Leis- Fügen Sie der Zahnarztrechnung bitte immer die dazugehö- tungen bis zum 2,3fachen Satz, für überwiegend medizi-
rigen Material- und Laborkostenrechnungen bei. nisch-technische Leistungen bis zum 1,8fachen Satz und für Laborleistungen bis zum 1,15fachen Satz der Gebüh- Aufwendungen für Implantate sind nur unter sehr engen
renordnung beihilfefähig. Liegt eine ausreichende perso- Voraussetzungen (z.B. atrophischer zahnloser Unterkiefer)
nenbezogene medizinische Begründung vor, können die und nach vorheriger Anerkennung aufgrund eines amts-
Kosten für die ärztliche Leistung bis zum 3,5fachen Satz,
ärztlichen Gutachtens durch die Festsetzungsstelle beihil-
für die medizinisch-technische Leistung bis zum 2,5fachen fefähig. Wird eine Implantatversorgung gewählt, deren Satz und für die Laborleistungen bis zum 1,3fachen Satz Kosten nicht als beihilfefähig anerkannt werden können, berücksichtigt werden. Andere beihilferechtliche Ansprü- werden für jeden durch die Implantatversorgung ersetzten che bestehen auch dann nicht, wenn mit dem Arzt eine Zahn pauschal 250 EUR als beihilfefähig anerkannt. Mit Honorarvereinbarung (Abdingung) getroffen wurde.
diesem Betrag sind alle durch zahnärztliche oder kieferchi- rurgische Behandlung entstandenen Kosten abgegolten. Kosten für ärztliche Atteste und Bescheinigungen sind
nur beihilfefähig, wenn sie für die Anerkennung der Beihil- 4.3 Hilfsmittel
fefähigkeit erforderlich sind oder von der Beihilfestelle Beihilfefähig sind vom Arzt schriftlich verordnete Hilfsmit- besonders angefordert werden. Kosten für die Behandlung tel (§ 4 Abs. 1 Nr. 10 BVO), zu denen auch Körperersatz- durch Heilpraktikerinnen oder Heilpraktiker, die sich
stücke, Kontrollgeräte sowie Apparate zur Selbstbehand- aus dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) lung rechnen, sowie die Aufwendungen für Anschaffung ergeben, sind grundsätzlich nur bis zur Höhe vergleichbarer und Reparatur. Für den Betrieb von Hilfsmitteln ist nur
ärztlicher Gebühren nach der GOÄ beihilfefähig. der Betrag, der 100 EUR im Kalenderjahr übersteigt, zu Ambulante psychotherapeutische Behandlungen sind bis
berücksichtigen. Die Mietgebühren für Hilfsmittel sind
auf fünf probatorische Sitzungen nur nach vorheriger An- beihilfefähig, sofern sie insgesamt nicht höher als die ent- erkennung aufgrund eines vertrauensärztlichen Gutachtens durch die Beihilfestelle, Ihrer privaten Krankenversiche- rung oder gesetzlichen Krankenkasse beihilfefähig. Nicht beihilfefähig sind Hörgerätebatterien für Personen,
die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Hilfsmittel, die 4.2 Zahnbehandlung
auch von anderen als der erkrankten Person oder auch im Beihilfefähig sind die Honorarkosten des Zahnarztes,
Rahmen der allgemeinen Lebenshaltung benutzt werden soweit diese im Einklang mit der Gebührenordnung der können (z.B. Bandscheibenmatratzen, Liegestühle, Ge- Zahnärzte (GOZ) berechnet wurden. Im Regelfall sind die sundheitsschuhe, Fieberthermometer, Heizkissen, Bestrah- Gebührensätze der GOZ bis zum 2,3fachen Satz der Ge- lungslampen, Standfahrrad/Fahrradergometer etc). sind bührenordnung beihilfefähig. Liegt eine ausreichende me- dizinische Begründung vor, können die Kosten bis zum 3,5fachen Satz berücksichtigt werden. Andere beihilfe- Eine Liste von Hilfsmitteln die – ärztlich verordnet – ohne rechtliche Ansprüche bestehen auch dann nicht, wenn mit vorherige Anerkennung beihilfefähig sind folgt auf der dem Zahnarzt eine Honorarvereinbarung (Abdingung)
Hilfsmittel die dort nicht aufgelistet sind und deren Kosten
Bestimmte zahntechnische Leistungen (z.B. Prothesen,
1000 EUR übersteigen, sind nur beihilfefähig, wenn die Brücken, Kronen, Halte- und Stützvorrichtungen etc.) sind Festsetzungsstelle die Beihilfefähigkeit vorher anerkannt nur eingeschränkt beihilfefähig. Bei kieferorthopädischer
oder konservierender Behandlung sowie für eine Auf-
Übersteigen diese Kosten 2.500 EUR, ist die Zustimmung bissschiene sind die bei zahntechnischen Leistungen ent-
stehenden Laborkosten (Fremd- oder Eigenlabor) in voller
Höhe, bei Zahnersatz, Zahnkronen oder Einlagefüllun-
gen (Inlays)
nur zu 60 % beihilfefähig (§ 4 Abs. 1 Nr. 1
BVO). Auf diesen beihilfefähigen Betrag wird der perso-
nenbezogene Bemessungssatz angewendet. Bei einer Ver-
sorgung mit Zahnersatz wird also im Regelfall von 60 %
der beihilfefähigen Laborkosten eine Beihilfe von 70 %
ausgezahlt.
Folgende ärztlich verordnete Hilfsmittel sind ohne vorherige Anerkennung dem Grunde nach beihilfefähig:
Atemmonitor,
* Beihilfefähigkeit durch Höchstbeträge begrenzt (Hörgeräte je Ohr sowie Perücken 1050 EUR, Blutdruckmessgerät 80 EUR,
Blutzuckerteststreifen (Glucoseteststreifen) 0,60 EUR je Stück)

4.4 Brillen und Kontaktlinsen

nicht oder nicht ausreichend erreicht werden kann. Diese Zu ärztlich verordneten Brillen wird eine Beihilfe gewährt. Voraussetzung ist nur bei Vorliegen bestimmter Indikatio- Aufwendungen für die Ersatz- oder Folgebeschaffung
nen erfüllt. Sind Kontaktlinsen angeschafft worden, ob- einer Brille oder von Kontaktlinsen sind grundsätzlich wohl eine Brille als ausreichende Sehhilfe anzusehen ist, auch dann beihilfefähig, wenn die Refraktionsbestim-
sind nur Kosten in Höhe der Aufwendungen für entspre- mung durch einen Optiker vorgenommen wurde. Auf-
chende Brillengläser beihilfefähig. Eine Ersatzbeschaffung wendungen für die Refraktionsbestimmung sind bis zu bei gleichbleibender Sehschärfe ist nur bei weichen Kon-
13,- EUR beihilfefähig. Von dieser Regelung erfasst ist taktlinsen nach Ablauf von zwei Jahren beihilfefähig.
jede Beschaffung von Brillen oder Kontaktlinsen, die nicht Aufwendungen für Kurzzeitlinsen (z.B. Einmallinsen)
sowie für Pflege- und Reinigungsmittel sind grundsätz-
Auf eine ärztliche Verordnung kann nur für die Refrak-
tionsbestimmung verzichtet werden. Besonderheiten - wie z.B. Tönung oder Entspiegelung der Gläser bzw. Kunst-
4.5 Beförderungskosten
stoff - bedürfen immer einer ärztlichen Verordnung mit
Die beihilfefähigen Aufwendungen umfassen die Kosten entsprechender medizinischer Begründung. Mehraufwen- für die Beförderung des Erkrankten und, falls erforderlich, dungen für entspiegelte Brillengläser sind nur bei höher- einer Begleitperson bis zur Höhe der Kosten der niedrigs- brechenden Gläsern ab 6 Dioptrien beihilfefähig. ten Klasse regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel unter Berücksichtigung möglicher Fahrpreisermäßigungen Aus der Rechnung Ihres Optikers müssen der Grundpreis (z.B. Fahrten mit der deutschen Bahn mit Sparpreis 25 mineralischer Gläser und die Kosten der jeweiligen Son- entsprechend 25 % Rabatt). Gepäckbeförderungskosten derleistung hervorgehen. Die Kosten der Fassung sind
sind daneben nicht gesondert beihilfefähig. nicht beihilfefähig. Einschleifkosten beihilfefähiger Bril-
lengläser werden bis zu einem Betrag von 11 EUR je Glas Unter Beachtung der folgenden Ausschlussgründe sind Aufwendungen für die Benutzung einer Taxe, eines
Krankenwagens, Rettungshubschraubers oder Kraft-
Aufwendungen für die Ersatzbeschaffung einer Sehhilfe wagens der beihilfeberechtigten Person oder eines Fa-
(auch Ersatz beider Gläser z.B. wegen Beschädigung) für milienangehörigen beihilfefähig, wenn ärztlicherseits
Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, sind bescheinigt wird, dass wegen des Gesundheitszustandes allerdings nur beihilfefähig, wenn eine Änderung der
der erkrankten Person ein anderes Beförderungsmittel Sehschärfe um mindestens 0,5 Dioptrien (nur sphäri-
nicht benutzt werden konnte. Achten Sie immer auf die scher Wert) vorliegt.
Vorlage der ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung. Wird bei medizinischer Notwendigkeit einer Taxe oder Eine Änderung liegt auch dann vor, wenn z.B. die Werte eines Krankenwagens der Kraftwagen der beihilfebe-
für ein Auge um 0,25 Dioptrien zugenommen und für das rechtigten Person oder eines Familienangehörigen
andere Auge um 0,25 Dioptrien abgenommen haben oder (nicht eines Bekannten oder Nachbarn) für Fahrten der bei Kurzsichtigkeit sich die Sehschärfe (Visus) um min-
erkrankten Person benutzt, sind die entstandenen Aufwen- dungen unabhängig von der Zahl der beförderten Personen und dem Umfang des mitgeführten Gepäcks, bis 0,30 EUR Kontaktlinsen (Haftschalen) können nur anerkannt wer-
den, wenn eine Korrektur des Sehfehlers durch eine Brille Nicht beihilfefähig sind Aufwendungen für:
lung überwogen hat und in welchem organisatorischen Beförderungskosten für die Hin- und Rückfahrt bei
Bereich die Unterbringung (Krankenhaus- oder Sanatori- einer ambulanten Heilkur,
Die Mitnahme weiterer Personen bei Benutzung
Bitte beachten Sie in einem solchen Fall, daß Sie alle not- wendigen Formalitäten (ggf. vorherige Anerkennung / Die Benutzung privater Personenkraftwagen sowie regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel am Wohn-, Behandlungs- oder Aufenthaltsort und in
Eine Sanatoriumsbehandlung muß vor Beginn durch die deren Nahbereich bei einfachen Entfernungen bis
Beihilfestelle anerkannt werden. Wird die vorherige An-
zu 30 Kilometern,
erkennung nicht eingeholt, kann keine Beihilfe zu Unter-
Die Mehrkosten für Hin- und Rückfahrten zu einem
kunft, Verpflegung, Kurtaxe und Beförderungskosten
anderen als dem nächstgelegenen Ort, an dem eine
gezahlt werden. Reichen Sie zunächst einen formlosen geeignete Behandlung nach objektiven Gesichtspunk- Antrag und eine ärztliche Bescheinigung ein. Ist bereits ten mit gleicher Erfolgsaussicht möglich wäre, bekannt, welches Sanatorium aufgesucht werden soll, Den Rücktransport wegen Erkrankung während
geben Sie Ort und Namen des Hauses an und legen – so- privater Auslandsaufenthalte.
fern vorhanden - einen Hausprospekt mit Preisliste vor.
4.6 Krankenhaus
Die Beihilfestelle wird die Notwendigkeit des Sanatori- Bei einer stationären, teilstationären sowie vor- und
umsaufenthaltes durch den zuständigen Amtsarzt prüfen
nachstationären Behandlung sind in Krankenhäusern,
lassen, der ggf. einen Untersuchungstermin festsetzt. Ein die nach der Bundespflegesatzverordnung abrechnen,
Sanatoriumsaufenthalt wird nicht anerkannt, wenn im neben den Arztkosten, soweit diese im Einklang mit der laufenden oder in den drei vorangegangenen Kalenderjah- Gebührenordnung der Ärzte - GOÄ - abgerechnet werden, ren bereits eine beihilferechtlich anerkannte Sanatoriums- der Basis- und Abteilungspflegesatz, teilstationäre- sowie behandlung oder Heilkur durchgeführt wurde. Von der Belegpflegesätze, Fallpauschalen und Sonderentgelte, Einhaltung dieser Frist wird nur abgesehen, wenn nach
sowie als Wahlleistungen die Kosten für ein Zweibett-
dem amtsärztlichen Gutachten zwingende medizinische zimmer bis zu der zwischen dem Verband der privaten
Krankenversicherung und der deutschen Krankenhausge- sellschaft vereinbarten Höhe beihilfefähig. Die Anerkennung wird für eine Behandlungsdauer von
drei Wochen ausgesprochen, und kann während des Auf-
In Krankenhäusern, die nach Pflegeklassen differenzie-
enthaltes – sofern zwingende medizinische Gründe vorlie- ren, sind beihilfefähig der Pflegesatz der dritten Pflege-
gen – aufgrund eines Notwendigkeitsattestes des Sanatori- klasse, der sämtliche Regelleistungen umfasst, und der umsarztes verlängert werden. Der Aufenthalt muss spätes- Pflegesatz der zweiten Pflegeklasse - Zweibettzimmer
tens sechs Monate nach Bescheiderteilung angetreten und privatärztliche Behandlung - (siehe jedoch Selbstbe- Wurde ein Einbettzimmer in Anspruch genommen, so
Bei einer Sanatoriumsbehandlung wird zwischen Kran- fügen Sie der Pflegesatzrechnung eine entsprechende kenanstalten (§ 6 Abs. 2a BVO) und sonstigen Einrichtun- Preisliste des Krankenhauses (meist Tarifauszug, der bei gen (§ 6 Abs. 2b BVO) unterschieden. Die Unterschei- Einweisung ausgehändigt wird) über die Kosten eines dung hat Bedeutung für die Höhe der beihilfefähigen Kos- Eine stationäre Krankenhausbehandlung (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 Bei einem Sanatoriumsaufenthalt in einer Krankenanstalt
BVO) ist zu unterscheiden von einer Behandlung in einer ist der niedrigste Pflegesatz des Hauses (ggf. der Pro- Anstalt, die nach der Beihilfeverordnung als Sanatorium Person-Preis in einem Zweibettzimmer) höchstens bis zu bezeichnet wird. In Krankenhäusern werden üblicherweise einem Betrag von 104 EUR pro Tag beihilfefähig. Bei
keine kurähnlichen Behandlungen oder Rehabilitations- einem Aufenthalt in einer sonstigen Einrichtung, die auch
Personen aufnimmt, die keiner stationären Behandlung bedürfen, oder bei einem Aufenthalt in einem Haus, das 4.7 Sanatoriumsaufenthalt
mit einem Beherbergungsbetrieb (Hotel) räumlich ver-
bunden ist, gilt ein Tageshöchstsatz von 52 EUR. Zur
Die Abgrenzung einer Sanatoriumsbehandlung (§ 6
Feststellung des beihilfefähigen Betrages für Unterkunft BVO) von einem stationären Krankenhausaufenthalt (§ 4 und Verpflegung ist unbedingt eine Preisliste des Sanato-
Abs. 1 Nr. 2 BVO) besteht darin, dass Sanatorien Spezial- riums vorzulegen. Einfache Bescheinigungen über den behandlungen, vorwiegend nachgehende Behandlungen niedrigsten Tagessatz werden nicht akzeptiert. chronischer Leiden oder Nachbehandlungen von Gene-senden durchführen, insbesondere mit Mitteln der physika- lischen Therapie (Anwendungen z.B. Massagen), durch Beihilfefähig sind neben den Aufwendungen für Unter-
Bewegungstherapie oder durch besondere Formen der kunft und Verpflegung die Kosten für das amtsärztliche Ernährung. Auf derartige Behandlungen sind Akutkran- Gutachten, Beförderungskosten, ärztliche Behandlung, kenhäuser in der Regel nicht eingerichtet. Suchen Sie eine medizinische Heilanwendungen, ärztlichen Schlussbericht sogenannte gemischte Anstalt auf, in der sowohl eine und Kurtaxe. Die Anerkennung der Beihilfefähigkeit be- stationäre Krankenhausbehandlung als auch eine Sanatori- deutet nicht, dass sämtliche in einem Sanatorium anfallen- umsbehandlung durchgeführt werden kann, ist für die den Kosten beihilfefähig sind. Nicht berücksichtigt werden Beihilfefestsetzung entscheidend, welche Art der Behand- z.B. Aufwendungen für wissenschaftlich nicht anerkannte formlosen Antrag und eine ärztliche Bescheinigung ein und geben bitte den gewünschten Kurort an. Liegt der Schwerpunkt eines Sanatoriumsaufenthaltes auf solchen Methoden - z.B. Frischzellen- oder Ozonbehand- Die Beihilfestelle wird die Notwendigkeit durch den zu- lung -, kann ggf. der gesamte Aufenthalt nicht als notwen- ständigen Amtsarzt prüfen lassen, der ggf. einen Untersu-
dig und somit nicht als beihilfefähig angesehen werden. chungstermin festsetzt. Eine Kur wird nicht anerkannt, wenn im laufenden oder in den drei vorangegangenen Wird die Sanatoriumsbehandlung in NRW durchgeführt
Kalenderjahren bereits eine beihilferechtlich anerkannte sind Beförderungskosten bei einer Entfernung zwischen Sanatoriumsbehandlung oder Heilkur durchgeführt wurde. Wohn- und Behandlungsort bis 50 km pauschal mit 50 Von der Einhaltung dieser Frist wird nur abgesehen, wenn
EUR, bei einer Entfernung von mehr als 50 km pauschal nach dem amtsärztlichen Gutachten zwingende medizini- mit 100 EUR als beihilfefähig anerkannt. Bei Fahrten mit regelmäßig verkehrenden Verkehrsmit-
teln sind die tatsächlichen Kosten der niedrigsten Klasse
Die Anerkennung wird für eine Behandlungsdauer von
unter Berücksichtigung möglicher Fahrpreisermäßigungen 23 Tagen (einschließlich Reisetage) ausgesprochen.
beihilfefähig. Fügen Sie deshalb bitte dem Beihilfeantrag Beihilfefähig sind die Kosten für das amtsärztliche Gut-
alle Fahrkarten, Platzkarten, Belege über Gepäckbeförde- achten, ärztliche Behandlung, medizinische Heilanwen- dungen, ärztlichen Schlussbericht und Kurtaxe. Zu den Hat ein Beihilfeberechtigter einen Behandlungsort au-
Kosten für Unterkunft und Verpflegung wird ein Zu-
ßerhalb von NRW gewählt und stellt der Amtsarzt mit
schuss von 20 EUR täglich und für anerkannte Begleit-
seinem Gutachten fest, dass der gleiche Behandlungserfolg personen von 15 EUR täglich gezahlt.
auch in NRW zu erwarten ist, werden pauschal 100 EUR (inkl. aller Kosten z.B. Gepäck) als Beförderungskosten Die Anerkennung der Beihilfefähigkeit bedeutet nicht, für die Hin- und Rückfahrt als beihilfefähig anerkannt. dass sämtliche anfallenden Kosten beihilfefähig sind. Nicht berücksichtigt werden z.B. Aufwendungen für Die Pauschale wird bei Fahrten mit dem PKW unabhängig
nicht anerkannte
von der Personenzahl nur einmal gewährt. Behandlungsmethoden. Liegt der Schwerpunkt auf
Sofern Sie mit dem PKW gefahren sind geben Sie bitte
solchen Methoden - z.B. Frischzellen- oder die kürzeste Fahrstrecke in Kilometer an und fügen bei Ozonbehandlung -, kann ggf. der gesamte Aufenthalt nicht notwendiger Behandlung außerhalb von NRW einen als notwendig und somit nicht als beihilfefähig angesehen Nachweis bei, wie hoch die Fahrtkosten der niedrigsten Klasse unter Berücksichtigung möglicher Fahrpreisermä- Die Beförderungskosten sind nicht beihilfefähig.
ßigungen mit regelmäßig verkehrenden Verkehrsmitteln Bei Beantragung der Beihilfe ist die ordnungsgemäße
Durchführung der Kurmaßnahme durch Vorlage des
ärztlichen Abschlußberichtes nachzuweisen.
4.8 Anschlussheilbehandlung
Im Rahmen der medizinischen Rehabilitation (§ 6 Abs. 1 5. Pflegebedürftigkeit,
Pflegehilfsmittel
BVO, Anschlussheilbehandlung) nach einer stationären Sofern Sie pflegebedürftig sind oder werden, erhalten Sie Krankenhausbehandlung (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 BVO) kann grundsätzlich eine Beihilfe (§ 5 BVO) zu einer häusli-
eine Sanatoriumsbehandlung - ggf. auch nachträglich - chen Pflege, zu Pflegehilfsmitteln oder aber zu den Kos-
anerkannt werden, wenn der Krankenhausarzt deren Not- ten einer stationären Pflege.
wendigkeit bescheinigt und die Sanatoriumsbehandlung spätestens einen Monat nach Beendigung der stationären Die Entscheidung über die Pflegebedürftigkeit und die
Krankenhausbehandlung beginnt, unabhängig davon ob im Zuordnung zu einer bestimmten Pflegestufe trifft die pri-
laufenden oder den letzten drei Jahren eine als beihilfefä- vate Pflegeversicherung oder die gesetzliche Pflegekas-
hig anerkannte Sanatoriumsbehandlung durchgeführt wur- se. Die Beihilfestelle übernimmt diese Entscheidung.
de. Bezüglich aller weiteren Faktoren gelten die vorge- nannten Hinweise zu einem Sanatoriumsaufenthalt, wobei Legen Sie daher immer den Grundbescheid über die
jedoch die dort dargelegte Beschränkung des niedrigsten Pflegestufe vor. Sind Sie nicht pflegeversichert, richten
Tagessatzes auf 104 EUR keine Anwendung findet. Sie einen formlosen Antrag auf Feststellung der Pflegestu- fe, unter Beifügung einer ärztlichen Bescheinigung, direkt 4.9 Ambulante Heilkur
an die Beihilfestelle. Der Amtsarzt wird dann die Einstu- Beihilfen zu ambulanten Heilkuren einschließlich Mütter-
fung der Pflegebedürftigkeit vornehmen. Entstehen Kosten genesungs- und Mutter/Vater-Kind-Kuren unter ärztlicher für eine ärztlich verordnete medizinische Behandlungs-
Leitung in einem beihilfefähigen Kurort werden an Ver- pflege (nicht Grundpflege), so sind diese Kosten grund-
sorgungsempfänger oder berücksichtigungsfähige Ange- Falls Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich bitte tele- fonisch an Ihre Beihilfestelle, um ggf. ein entsprechendes Eine ambulante Heilkur muß vor Beginn durch die Beihil- festelle anerkannt werden. Wird die vorherige Anerken-
nung nicht eingeholt, sind nur die Kosten beihilfefähig die
6. Unfall
auch bei der Behandlung am Wohnort entstanden wären Sofern Aufwendungen entstehen, die unfallbedingt sind (z.B. Arzt, Anwendungen). Reichen Sie zunächst einen (hierzu zählen auch häusliche Unfälle), teilen Sie dieses bitte im Beihilfeantrag unter dem Punkt 6f mit, da durch Da beim Tode des/der Beihilfeberechtigten der Anspruch die Beihilfestelle zu prüfen ist, ob und inwieweit Schaden- auf Beihilfe in der bisherigen Form erlischt, kann unter ersatzansprüche bestehen. Beruht der Unfall ausschließlich den nachstehend genannten Voraussetzungen für Ehegat- auf Selbstverschulden, reicht in der Regel die kurze Dar-
ten, Kinder, Erben oder andere Personen ein eigener Bei- Sollten Sie jedoch einen Schadensersatzanspruch (§3
Zu den Kosten aus Anlass des Todes (§ 11 Abs. 1 BVO)
Abs. 4 BVO) gegen eine dritte Person haben, fordern Sie wird keine Beihilfe gewährt. Die Kosten für die Überfüh-
bitte bei der Beihilfestelle das Formblatt „Unfallbericht“ rung der Leiche oder Urne (§ 11 Abs. 2 BVO) können
an. Legen Sie diesen ausgefüllten Bericht mit einem Bei- beihilfefähig sein. Darüber hinaus kann zu den beihilfefä-
hilfeantrag und allen unfallbedingten Kostenbelegen vor. higen Aufwendungen, die der verstorbenen Person
Fügen Sie Beihilfeanträgen mit nicht unfallbedingten Kos- entstanden waren (§ 14 BVO), eine Beihilfe gewährt
ten keine Unfallbelege bei, sondern stellen Sie hierfür bitte werden. Dies sind zu Lebzeiten entstandene Aufwendun- gen, die der verstorbenen Person noch nicht mit einem Beihilfebescheid erstattet wurden. Hierzu gehören auch 7. Auslandskosten
Aufwendungen, die durch eine Erkrankung im Ausland
(§ 10 BVO) entstehen, z.B. während eines Urlaubs oder Eine Beihilfe zu Krankheitskosten der verstorbenen beihil- bei Personen mit Wohnsitz im Ausland sind grundsätzlich feberechtigten Person erhält auf Antrag derjenige, der die beihilfefähig. Übersteigen die Kosten bei einer Behand- Originale der Kostenbelege zuerst einreicht.
lung außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des
europäischen Wirtschaftsraum (EWR) für einen Krank-
Für andere Personen (sog. sonstige Personen) darf die
heitsfall (gesamte Krankenhausbehandlung, ggf. nicht je Beihilfe zusammen mit Sterbe- und Bestattungsgeldern Arztbesuch) den Betrag von 1000 EUR, sind höchstens die sowie sonstigen Leistungen, die zur Deckung der in Rech- Kosten beihilfefähig, die auch am Wohnort oder in dem nung gestellten Aufwendungen bestimmt sind, die tatsäch- ihm am nächsten gelegenen geeigneten inländischen Be- handlungsort entstanden wären. Bei Behandlungen inner-
halb der EU oder des EWR sind die Kosten ohne Ver-
Alle sonstigen Personen müssen daher sämtliche Beträge,
gleich beihilfefähig, wenn gebietsfremden Personen nicht die von Kranken- und Sterbekassen, Versicherungsgesell- regelmäßig höhere Gebühren berechnet werden. schaften und sonstigen Stellen aus Anlass der letzten Krankheit und der Bestattung zustehen, mit Nachweisen Da beispielsweise medizinisch notwendige Rücktransport- belegen. Eine schriftliche Erklärung, dass evtl. keine bzw. kosten nicht beihilfefähig sind, ist es nicht ausgeschlossen, keine weiteren Beträge - außer den bereits nachgewiese- dass eine beihilfeberechtigte Person anlässlich eines nen Drittleistungen - zustehen, ist unbedingt beizufügen. Unfalles oder einer Erkrankung im Ausland noch mit erheblichen Kosten belastet bleibt. Aus diesem Grunde Sämtliche Kosten sind durch Originalbelege nachzuwei-
wird dringend angeraten, für einen Auslandsaufenthalt sen. Den Originalbelegen sind Zahlungsnachweise, z.B. Überweisungsträger mit Girovermerk, Kontoauszug vom Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen.
eigenen Konto, nicht jedoch vom Nachlasskonto (Konto der verstorbenen Person) beizufügen. Bei Barzahlungen ist Beachten Sie bitte, dass allen Auslandsbelegen, die nicht neben der Quittung eine Erklärung erforderlich, dass Sie in deutscher Sprache ausgestellt sind, eine ausreichende die im Antrag nachgewiesenen Kosten getragen haben. Übersetzung (Kosten nicht beihilfefähig) beigefügt ist. Beispielsweise ist die Art der Behandlung (z.B. Beratung, Ist der Antragsteller / die Antragstellerin Erbe/Erbin oder
Untersuchung, Injektion u.ä.) anzugeben, damit ggf. eine Testamentsvollstrecker/in, entfällt ein Nachweis, dass
Vergleichsberechnung zu den GOÄ-/GOZ-Gebühren vor- Mit freundlichen Grüßen
Rechnungsbeträge in ausländischer Währung werden am Ihr Landesamt für Besoldung und Versorgung
Tag der Beihilfefestsetzung mit dem amtlichen Devisen-
Wechselkurs in Euro umgerechnet, sofern der tatsächliche
Umrechnungskurs nicht z.B. durch Umtauschbestätigung
der Bank nachgewiesen wird.
Ist eine Behandlung im Ausland dringend notwendig und
im Inland kein vergleichbarer Heilerfolg zu erwarten (z.B.
Operation nur von im Ausland tätigen Spezialisten), sind
die Aufwendungen - nach vorheriger Anerkennung auf-
grund eines amtsärztlichen Gutachtens - ohne besondere
Beschränkung beihilfefähig. Auch zu den notwendigen
Beförderungskosten werden Beihilfen gewährt (siehe
jedoch Hinweis zu Ziffer 4.5).
8. Beihilfe im Todesfall

Source: http://www.tresselt.de/download/beihilfe04.pdf

Mestinon®

MESTINON® (pyridostigmine bromide tablets, USP) SYRUP TABLETS and TIMESPAN® TABLETS DESCRIPTION: Mestinon (pyridostigmine bromide tablets, USP) is an orally active cholinesterase inhibitor. Chemically, pyridostigmine bromide is 3-hydroxy-1-methylpyridinium bromide dimethylcarbamate. Its structural formula is: Mestinon is available in the following forms: Syrup containing 60 mg

cff.org.br2

Harvey a. K. WHitney Lecture Pharmacy practice model The evolution and metamorphosis of the pharmacy practice model Paul W. abramoWitz Am J Health-Syst Pharm. 2009; 66:1437-46 E volution is generally defined as a Alvin Toffler,1 in his landmark and what I hope we may achieve in book Future Shock , observed that the future. ring over a prolonged period of “What joins [everyda

Copyright © 2010 Medicament Inoculation Pdf