nach Anlage 1 der Arzneimittelabrechnungsvereinbarung gem. § 300 SGB V
Die Apotheken sind bei der Abgabe an Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, das bundeseinheitliche Kennzeichen ( = Pharmazentralnummer) maschinenlesbar auf das für die vertragsärztliche Versorgung verbindliche Verordnungsblatt (Muster 16) zu übertragen. Nur in den Fällen, in denen keine spezifische Pharmazentralnummer vergeben ist sind die im folgenden aufgeführten Sonderkennzeichen zu verwenden.
Verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne PZN
Nicht Verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne PZN
Rezepturen - auch Rezeptursubstanzen ungemischt
Verschreibungspflichtige Homöopathika ohne PZN
Nicht Verschreibungspflichtige Homöopathika ohne PZN
Bei Stückelung verschreibungspflichtiger Arzneimittel, wenn mit
verschieden großen Packungen gestückelt werden darf und soweit nicht genügend Felder zum Auftrag der einzelnen PZN vorhanden sind.
Bei Stückelung nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel, wenn
mit verschieden großen Packungen gestückelt werden darf und soweit nicht genügend Felder zum Auftrag der einzelnen PZN vorhanden sind.
Abrechnung von Mietgebühren für Hilfsmittel
Individuell hergestellte parenterale Ernährungslösungen
Einzeln importierte verschreibungspflichtige Arzneimittel (§ 73 Abs. 3
Einzeln importierte nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel (§ 73
Individuell hergestellte parenterale antibiotikahaltige Infusionslösungen
Individuell hergestellte parenterale virustatikahaltige Infusionslösungen
Individuell hergestellte parenterale Lösung mit Schmerzmitteln
Sonstige individuell hergestellte parenterale Lösungen, soweit nicht mit
den Sonderkennzeichen 9999092, 9999100, 9999123, 9999169 oder 9999146 erfasst
Hilfsmittel, die im Zusammenhang mit einer individuell hergestellten
parenteralen Lösung abgegeben werden und für die es weder eine PZN noch eine 10-stellige Hilfsmittelpositionsnummer gibt
Auseinzelung im Sinne des Rahmenvertrages nach § 129 SGB V
Abweichende Abgabe nach Maßgabe der §§ 4 Absatz 2, 3 und 4a
sowie 5 Absatz 1 und 3 des Rahmenvertrages nach § 129 SGB V
Abrechnung von Verordnungen im Rahmen der
künstlichen Befruchtung (§ 27 a SGB V) Das Sonderkennzeichen ist mit dem Betrag „0" im Einzeltaxfeld einzutragen. Nachfolgend sind die PZN der abzurechnenden Arzneimittel mit dem Betrag einzutragen, der mit der Krankenkasse abzurechnen ist (50 %). Das Feld „Zuzahlung" wird mit Null „0" gefüllt.
Abgabe von aus Fertigarzneimitteln entnommenen,
patientenindividuellen Teilmengen im Rahmen einer Dauermedikation (z.B. Wochenblister)
Abrechnung des Zuschlages bei Abgabe von Oseltamivir-
Blutprodukte ohne PZN, die nicht von folgenden Sonderkennzeichen
erfasst sind: 2567484, 2567490, 2567509, 2567515, 2567521, 2567538
Individuell hergestellte parenterale Lösungen mit Folinaten, die keine
Individuell hergestellte parenterale Lösungen mit Monoklonalen
Abrechnung von Diamorphin (nur zur Verwendung durch sonstige
Anbieter im Sinne des § 300 Absatz 1SGB V im Rahmen des § 47b Arzneimittelgesetz)
Hilfsmittel ohne PZN und ohne Hilfsmittelnummer.
Bei Hilfsmitteln ohne PZN aber mit Hilfsmittelpositionsnummer ist die 10-stellige Hilfsmittelpositionsnummer in das für die PZN vorgesehene Feld einzutragen.
- Rezept zur Abrechnung an MGDA 9,28 €
Protokoll einer Studien-Reise der 7c-Klasse Mittwoch, 4. Juni – Dienstag, 10. Juni Idee, Konzept und Reiseleitung: OStR Mag. Karl Johann Wagner Führungen: OStR Mag. K. J. Wagner; Mag. Dr. Wolfgang J. Pietsch Pädagogische Leitung: Mag. Marion Spanner Autobus: Fa. Gosch, Voitsberg; Fahrer: Hr. Gosch Teilnehmer: 19 Schüler(innen) der 7c, 1 Schülerin der 6a, insgesamt 23 Per
PRESS RELEASE 2013-2017 INDUSTRIAL PLAN DRIVE ON PREMIUM CONTINUES: RISING TO 44% OF VOLUMES IN 2016 FROM 38% IN 2013, CONTRIBUTION TO REVENUES INCREASING TO 60% IN 2016 FROM 56% IN 2013 GOAL TO INCREASE PROFITABILITY: EBIT MARGIN > 15% IN 2017 FROM 13% IN 2013, ROI OF 28% FROM 20% TODAY NET CASH FLOW BEFORE DIVIDENDS EQUAL TO 1.6 BILLION EURO THANKS TO INVESTMENTS AL