Ärzte-info nr. 9

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10% UmsatzsteUer aUf arzneimittel - der Weg
dUrch den medikamentendschUngel
Bekanntermaßen (siehe KI 11/08) wur- weisen.
de mit 1.1.2009 bei der Lieferung, bei
Erwerb Hinsichtlich der Relevanz i.Z.m. Ärz-
und bei der Einfuhr von Arzneimit- ten ist zu bedenken, dass zwar die • Bedarfsprüfung für private Am-
teln der Umsatzsteuersatz von 20% Lieferung eines Medikaments an den
auf 10% gesenkt. Da der Begriff des Patienten zur Einnahme außerhalb
Arzneimittels im UStG nicht definiert der Ordination der 10%igen Umsatz-
ist und auch das Wort Medikament steuer unterliegt – vorausgesetzt es • Kosten für Haushaltshilfe als au- lediglich einen Überbegriff darstellt, handelt sich um eine entsprechende sollen nachfolgend überblicksmäßig Arznei – nicht aber die Verabreichung
jene Gruppen von Arzneimitteln ge- eines Medikaments im Zuge der ärzt- nannt werden, auf die 10% Umsatz- lichen Untersuchung. Es handelt sich steuer anzuwenden sind und auch dabei nämlich um eine unselbständi- jene erwähnt werden, für die es bei ge Nebenleistung der Tätigkeit eines
20% Umsatzsteuer bleibt. Im Detail Arztes, die ja unecht umsatzsteuer-
ist i.Z.m. der Abgrenzungsproblematik befreit ist und daher auch keinen Vor-
auf die von der Österreichische Apo- steuerabzug zulässt. Der Verkauf von theker-Verlags-GmbH veröffentlichte Medikamenten aus der Hausapothe-
Produktpreisliste – Warenverzeichnis ke eines Arztes stellt hingegen eine • Bloßes Erscheinungsbild einer
I (Arzneispezialitäten ohne Homöopa- umsatzsteuerliche Lieferung dar und
thika) und II (Homöopathika) zu ver- führt demnach zu einer Umsatzsteu- KLIENTEN-INFO – WIRTSCHAFTS- & STEUERRECHT FÜR DIE PRAXIS
10% UmsatzsteUer aUf arzneimittel - der Weg dUrch den medikamenten-
dschUngel (fortsetzUng von seite 1)
ten um stärker standardisierte Pro- wenden, wenngleich es sich dabei um
dukte wie z.B. Aspirin, Neo-Angin oder keine Arzneimittel handelt.
Arzneimittel i.S.d. Arzneimittelge- Viagra. Hinter dem Terminus magist-
setzes unterliegen dem Umsatzsteu- rale Zubereitung verstecken sich jene Da es oftmals keine Arzneimittel im
ersatz von 10% – ebenso begünstigte Arzneimittel, die in einer Apotheke klassischen Sinn sind, unterliegen so
Subkategorien sind z.B. Arzneispezi- aufgrund einer ärztlichen oder zahn- genannte Medizinprodukte i.S.d. Me-
alitäten sowie magistrale Zuberei- ärztlichen Verschreibung individuell dizinproduktgesetzes nicht dem be-
tungen für Human- und Tiermedizin. für einen bestimmen Patienten her- günstigten Umsatzsteuersatz sondern
Während der Hauptbegriff Arzneimit- gestellt werden – Beispiele dafür sind dem Normalsatz von 20%. Beispiele
tel Stoffe bezeichnet, die zur Heilung Gurgellösungen oder Heilsalben. Auf dafür sind etwa Pflaster, Wundreini- oder Linderung von Krankheiten bzw. bestimmte Produkte wie beispiels- gungsgels, Händedesinfektionsmittel von Leiden dienen oder zur Vorbeu- weise Kräutertees oder verschiedene sowie auch bestimmte Augentropfen
gung bzw. Verhütung geeignet sind, Lebensmittelzubereitungen ist auch und Injektionslösungen.
handelt es sich bei Arzneispezialitä- der Umsatzsteuersatz von 10% anzu- .
BedarfsprüfUng
private amBUlatorien
gemeinschaftsrechts-
Widrig!
Nach der Rechtsprechung des EuGH
„Hartlauer“) ist die Versagung einer
Bewilligung für die Errichtung eines
privaten Ambulatoriums für Zahn-
heilkunde mit der Begründung, dass
ärzte kein Bedarf besteht, gemein-
schaftsrechtswidrig. Nach Auffassung
rung rechtfertigen würde. Inwieweit kosten für haUshaltshilfe als aUsser-
bulatorien einen Boom erlebt, ist aller- geWöhnliche BelastUng
nach ist Hartlauer nach dem mehr als Die Kosten für eine Haushaltshilfe auszugehen. In einer Partnerschaft ist
10 Jahre dauernden Verfahren nicht können nur ausnahmsweise als au- zu beachten, dass der Partner im Rah- mehr an der Gründung einer privaten ßergewöhnliche Belastung geltend men der (ehelichen) Beistandspflicht
Zahnklinik interessiert. Davon unab- gemacht werden. Dies setzt z.B. vor- diese Tätigkeiten unter Umständen hängig ist zu beachten, dass die me- aus, dass die Einkommens- und Ver- zu übernehmen hat und die Kosten
dizinischen Leistungen von privaten mögensverhältnisse nicht derart sind, für eine Haushaltshilfe dann keine
Krankenanstalten mit 10% Umsatz- dass die Beschäftigung einer Haus- außergewöhnliche Belastung darstel-
steuer zu versteuern sind (im Gegen- haltshilfe als selbstverständlich er- len. Eine außergewöhnliche Belastung
zug besteht dafür die Möglichkeit scheint. Die Abzugsfähigkeit ist mög- liegt hingegen jedenfalls vor, wenn zum Vorsteuerabzug) während ärztli- lich, wenn eine alleinstehende Person beide Partner Pflegegeld beziehen
che Leistungen grundsätzlich unecht wegen Krankheit oder Pflegebedürf- oder wegen Krankheit ständige Be-
umsatzsteuerbefreit sind (dafür aller- tigkeit eine ständige Betreuung be- treuung benötigen.
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strenge anforderUngen Bei kUrkosten als aUssergeWöhnliche
BelastUng

Der VwGH hat wiederholt betont, dass Heilung oder Linderung der Krankheit Ein offensichtliches Unterscheidungs-
neben den allgemeinen Vorausset- nachweislich notwendig ist und eine merkmal zwischen einer Erholungsrei-
zungen für die Geltendmachung einer andere Behandlung nicht oder kaum se und einem steuerlich verwertbaren
außergewöhnlichen Belastung (au- Erfolg versprechend ist und somit das Kuraufenthalt liegt darin, dass die Kur
ßergewöhnlich, zwangsläufig und die Kriterium der Zwangsläufigkeit erfüllt einem geregelten Tagesablauf folgen
wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des ist. Damit verbunden ist ein ärztliches und auch (kur)ärztliche Betreuung
Steuerpflichtigen wesentlich beein- Gutachten, welches die Notwendig- beinhalten muss, sodass der Gesamt-
trächtigend) an die steuerliche Berück- keit und Dauer der Reise sowie das charakter eines Kuraufenthalts erfüllt sichtigung von Kurkosten besonders Reiseziel bescheinigt und bereits vor ist. Liegen die Voraussetzungen für
strenge Bedingungen geknüpft sind. Antritt des Kuraufenthalts erstellt eine außergewöhnliche Belastung vor,
Die strengen Anforderungen sind not- werden muss. Diese Voraussetzung ist so können unter Berücksichtigung der wendig, da die Abgrenzung zwischen automatisch erfüllt, wenn Zuschüs- Angemessenheit und des Selbstbe-
Kuraufenthalt und Erholungsreise se von der Sozialversicherung oder halts die Aufenthaltskosten, die Kos-
schwierig sein kann und nicht jede aufgrund von beihilferechtlichen Be- ten für die medizinische Betreuung
Reise, selbst wenn sie das Wohlbefin- stimmungen gewährt wurden, da für und für Kurmittel sowie die Fahrtkos-
den steigert und vom Arzt angeraten deren Erlangung ebenfalls ein solches ten zum und vom Kurort angesetzt wurde, zu einer außergewöhnlichen Gutachten benötigt wird. Die durch werden. Ist die kurende Person pflege-
Belastung führen soll. Dies gilt insbe- Zuschüsse gedeckten Kosten sind frei- und hilfsbedürftig oder ein Kind, so
sondere dann, wenn das Reiseziel im lich nicht mehr in die Bemessungs- können auch die Aufwendungen für Ausland liegt. Voraussetzung für die grundlage für die außergewöhnliche eine Begleitperson geltend gemacht außergewöhnliche Belastung ist, dass Belastung mit einzubeziehen.
die der Behandlung dienende Kur zur
das alter ist keine (aUssergeWöhnliche) BelastUng
In einer jüngst ergangenen Entschei- verursachen. In diesem Fall wären bracht. Da kein Pflegegeld beantragt
dung hat der UFS (20.4.2009, GZ neben den tatsächlichen Krankheits- wurde und seitens des Altersheims
RV/0685-I/08) festgestellt, dass die und Pflegekosten auch die Unterbrin- der „normale“ Tarif (d.h. ohne Pfle-
Kosten der Unterbringung in einem gungskosten abzugsfähig. Die Diffe- gemehraufwand) verrechnet wurde,
Alters- oder Pflegeheim keine außer- renzierung zwischen altersbedingter ist der UFS davon ausgegangen, dass
gewöhnliche Belastung darstellen, und krankheitsbedingter Unterbrin- der Aufenthalt im Altersheim primär
wenn die Unterbringung lediglich aus gung ist allerdings praktisch in vielen aufgrund des Alters und nicht durch Altersgründen erfolgt. Eine außerge- Fällen alles andere als einfach und die Krankheit oder Pflegebedürftigkeit
wöhnliche Belastung kann nur dann Übergänge sind fließend. Im gegen- bedingt war.
vorliegen, wenn Krankheit, Pflegebe- ständlichen Fall wurde eine 93jährige dürftigkeit oder besondere Betreu- Frau nach einem Krankenhausauf- ungsbedürftigkeit die Aufwendungen enthalt in einem Altersheim unterge- KLIENTEN-INFO – WIRTSCHAFTS- & STEUERRECHT FÜR DIE PRAXIS
Blosses erscheinUngsBild einer privatkrankenanstalt ist dem vWgh
zU Wenig
Ärzte erzielen in ihrer Ordination Ein- ganisatorischen Einrichtung einer
künfte aus selbständiger Arbeit und Krankenanstalt (z.B. durch das Vorlie- die Umsätze sind unecht umsatzsteu- gen einer für Patienten und Ärzte gel- - typischer Organisationsgrad einer erbefreit, weshalb kein Vorsteuer- tenden Anstaltsordnung) einerseits
abzug möglich ist. Im Rahmen einer und in der medizinischen Eigenver-
(Privat)Krankenanstalt liegen für den antwortlichkeit des Arztes bei der Be- Der VwGH konnte in dieser Entschei-
Arzt Einkünfte aus Gewerbebetrieb handlung in seiner Ordination ande- dung die organisatorischen Merkma- vor und die Umsätze unterliegen dem rerseits. Die Umsatzsteuerrichtlinien le der Krankenanstalt nicht erkennen,
begünstigten (Umsatz)Steuersatz von erläutern, dass es für eine Zuordnung weshalb sowohl die Einnahmen aus- 10% - Vorsteuerabzug ist möglich. der Einnahmen bzw. Umsätze zur schließlich der Ordination zuzurechnen
Wird nun die gleiche ärztliche Tätig- Krankenanstalt maßgeblich ist, dass waren, als auch kein Vorsteuerabzug keit teilweise in einer Ordination und sich die angebotenen und erbrachten im Rahmen der Privatkrankenanstalt teilweise in einer Privatkrankenan- Leistungen der Anstalt bei wirtschaft- (Institut) möglich war. Der VwGH sah stalt, beispielsweise mit der Bezeich- licher Betrachtungsweise objektiv sich u.A. in seiner Meinung bestätigt, nung „Institut“, ausgeübt, so wäre vom Leistungsangebot einer Fach- da von dem ärztlichen Leiter ledig-
eine Zuordnung von Patienten bzw. arztpraxis unterscheiden. Unabhän- lich eine Stellvertreterin und auch ein
Leistungen entsprechend der umsatz- gig von der ertragsteuerlichen Einstu- Krankenhaushygieniker namhaft ge- steuerlichen Vorteilhaftigkeit denkbar. fung - selbständige Tätigkeit erlaubt macht wurden, ohne aber tatsächlich Der VwGH hatte in einer Entscheidung keinen Vorsteuerabzug, Einkünfte aus in dem „Institut“ anwesend oder tätig vom 24.9.2008 (GZ 2006/15/0283) mit Gewerbebetrieb hingegen schon - ist gewesen zu sein. jener Situation zu tun, dass ein Arzt eine dem begünstigten Umsatzsteu- neben seiner Ordination auch eine ersatz unterworfene Krankenanstalt Krankenanstalt („Institut“) betrieb (und somit Vorsteuerabzugsmöglich- und hat dazu ausgeführt, dass die Be- keit) gegeben, wenn nachfolgende Vo-
willigung zum Betrieb einer (Privat) raussetzungen erfüllt sind:
Krankenanstalt allein nicht zu deren
steuerlichen Konsequenzen führt, so- - Möglichkeit der gleichzeitigen Be- Medieninhaber, Herausgeber und Verleger: handlung mehrerer Patienten,
Klienten-Info - Klier, Krenn & Partner KG nicht dem des gewöhnlichen Betriebs - Bestellung eines Stellvertreters des Redaktion: 1090 Wien, Rotenlöwengasse 19/12-14.
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NOMBRE: Salomé Maribel de la Parra Arciniega NOMBRE: SALOMÉ MARIBEL DE LA PARRA ARCINIEGA e-mail: Tel. Oficina: 83-29-40-00 ext. 6242 Fax:83-76-05-70 FORMACIÓN ACADÉMICA Título Profesional : Ingeniera Química, UNAM, 1990 Maestría :Maestría en Química Inorgánica (Cerámica), UNAM, 2000 Doctorado: Doctor en Ciencias con Especialidad en Ingeniería Cerámica,

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