Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Gesundheitsökonomie (dggö) zum Vorbericht „Kosten-Nutzen-Bewertung von Venlafaxin, Duloxetin, Bupropion und Mirtazapin im Vergleich zu weiteren verordnungsfähigen medikamentösen Behandlungen“
Da es sich um die erste Kosten-Nutzen-Bewertung des Instituts für Qualität und
Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) handelt, sollen in dieser Stellungnahme
nochmals grundsätzlich die methodischen Defizite des vom IQWiG verwendeten Konzepts
der Effizienzgrenze als Instrument der Preisfindung auf dem Arzneimittelmarkt dargelegt
werden. Die methodische Vorgehensweise des IQWiG bei Kosten-Nutzen-Analysen ist neu
und einzigartig, wobei sie in einer Reihe von Punkten vom internationalen
gesundheitsökonomischen Standard abweicht. In einem Heft der führenden Zeitschrift Health
Economics ist das Konzept der Effizienzgrenze des IQWiG vor kurzem von angesehenen
internationalen Gesundheitsökonomen kritisiert worden. Auch der gesundheitsökonomische
Ausschuss im Verein für Socialpolitik und die AG Methoden der gesundheitsökonomischen
Evaluation (AG MEG) in der Deutschen Gesellschaft für Sozialmedizin und Prävention
(DGSMP) haben die Methodik des IQWiG scharf kritisiert. Eine Diskussion der nun erstmalig
in einem Vorbericht präsentierten Umsetzung in wissenschaftlichen Fachzeitschriften steht
Ein entscheidender Punkt aus Sicht der dggö ist, dass die Methodik zur Ableitung von
Preisobergrenzen neuartiger Interventionen ökonomisch nicht begründbar ist: Aus den
Kosten-Effektivitäten der bisherigen Behandlungsalternativen in einem Indikationsgebiet
kann nicht abgeleitet werden, wo der Preis einer Innovation im Verhältnis zur maximalen
Nutzenzuwachs liegt. Die bisherigen Preise sagen darüber nichts aus. Problematisch
erscheint der Schluss von der bestehenden Preisstruktur auf Effizienz etwa auch dann, wenn
aktuell nur generische Arzneimittelalternativen zur Verfügung stehen und lange keine
Innovation mehr stattfand. Zudem sei darauf verwiesen, dass das IQWIG zur
wissenschaftlichen Beurteilung der Evidenz hinzugezogen wird, ihm aber nicht die
Formulierung einer Zahlungsbereitschaft obliegt, wie sie in der Anwendung der
Effizienzgrenzenkonzepts suggeriert wird.
Zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit einer Intervention ist die Festlegung des Nutzens von
hoher Bedeutung. Im Konzept der Effizienzgrenze kommt insbesondere der primäre
Endpunkt aus klinischen Studien in Frage. Dabei können unterschiedliche Endpunkte
relevant sein, im Falle von Depression etwa Remission, Ansprechen und
Effizienzgrenzenkonzept verlangt, dass diese Endpunkte kardinal skaliert sind und in
proportionaler Beziehung zum patientenrelevanten Nutzen stehen. Das kann - im Gegensatz
zur Endpunktgröße Mortalität - nicht bei allen klinischen Endpunkten zweifelsfrei unterstellt
werden. Auch bezüglich des Einbezugs von Unsicherheit in den Ergebnisgrößen liegen noch
keine fundierten Diskussionen in der wissenschaftlichen Literatur vor, so dass Aussagen zur
statistischen Streuung bei der Anwendung der Effizienzgrenze fehlen. Methodisch ist der
konsistente und umfassende Vergleich von Ergebnisgrößen im Effizienzgrenzenkonzept
Schließlich ist der Effizienzgrenzenansatz nicht immun gegen Manipulationen, weil der
Höchsterstattungsbetrag von den aktuellen Marktverhältnissen abhängt. So wäre es
denkbar, durch das Hinzufügen einer am Markt verfügbaren, aber bedeutungslosen
Alternative oder durch die Veränderung relativer Preise die Steigung der extrapolierten
Das von IQWIG verwendete Konzept der Effizienzgrenze ist wissenschaftlich unzureichend
begründet, seine Umsetzung noch nicht ausgereift und wissenschaftlich adäquat geprüft.
Dies stellt seine praktische Brauchbarkeit für eine Evidenzbasierung von aktuellen
Entscheidungen in Frage. Daher rät die dggö den Entscheidungsträgern klar davon ab,
derzeit ihre Entscheidungen darauf zu basieren.
Prof. Dr. F. Breyer Prof. Dr. R. Leidl Prof. Dr. J. Wasem Prof. Dr. S. Felder (Vorsitzender) (stellv. Vorsitzender) (design. Vorsitzender) (Generalsekretär)
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