I n s t i t u t f Ü r b a u b i o l o g i e g m b h

INSTITUT FÜR BAUBIOLOGIE ROSENHEIM GMBH K u r z g u t a c h t e n
Nr.: 3008-284
„Geprüft und Empfohlen vom IBR“
FERMACELL Powerpanel
Antragsteller:
Xella Trockenbau Systeme GmbH
Dammstraße 25
47119 Duisburg
Tel: 0203/5019011

Alle Proben wurden am 20.02.2008 entnommen und bestätigt der Gesellschaft für Materi-alforschung und Prüfungsanstalt für das Bauwesen Leipzig mbH Prüf, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle nach Landesbauordnung
Ausführender:

Geltungsdauer:
Dieses Gutachten umfasst 6 Seiten und darf nur ungekürzt und unverändert vervielfältigt und veröffentlicht werden. Die auszugsweise Veröffentli-chung bedarf der schriftlichen Genehmigung des I B R. Dieses Kurzgutachten wurde auf Wunsch des Auftraggebers als gekürzte Version der Gutachten Nr. 3008 – 282 und 3008 – 283 vom April 2008 ausgeführt. _____________________________________________________________________________________________ D-83022 Rosenheim Heilig-Geist-Str. 54 Telefon 08031/3675-0 Fax 08031/3675-30 Geschäftsführer: Uwe Rose HRB Traunstein 5362 Bankverbindungen: Dresdner Bank BLZ 711 800 05, Konto 2468 53 000, Postbank München, BLZ 700 100 80, Konto 5775-809 I n h a l t s v e r z e i c h n i s
3. Hinweis zur Verleihung und Nutzung des Prüfsiegels
1. Produktbeschreibung
Das Unternehmen hat uns beauftragt, deren Produkte auf die baubiologische Unbedenklichkeit hin zu untersuchen.
Die Xella Trockenbau-Systeme GmbH produziert und vertreibt international Baustoffe für das Segment Trockenbau
mit etwa 7500 Beschäftigten. Ergänzt wird das Sortiment durch die zementgebundene Fermacell Powerpanel Fami-
lie. Die Bauplatte Fermacell Powerpanel HD ist eine zementgebundene Leichtbetonplatte mit Sandwichstruktur
vorwiegend für den Einsatz im Außenbereich, bei der eine Bewehrung aus bauaufsichtlich zugelassenen alkaliresis-
tenten Glasfasern für hohe Werkstofffestigkeiten sorgt (Z-9.1-510). Dieser Plattentyp kann statisch wirksam sowohl
tragend als auch aussteifend angesetzt werden. Weiterhin ist die hohe Witterungsbeständigkeit der Platten ein we-
sentliches Merkmal zur Auswahl des Einsatzbereiches. Durch die rein mineralische Zusammensetzung enthalten die
Bauplatten keine brennbaren organischen Bestandteile und sind in die Baustoffklasse A1 „nichtbrennbare Baustof-
fe“ gemäß DIN 4102 sowie DIN EN 13501-1 einzustufen. Der Einsatzbereich der Fermacell Powerpanel H2O liegt
vornehmlich in Nassräumen wie häusliche Bäder mit Nasszellen, Sanitärräumen oder Wellness – Bereichen in öf-
fentlichen oder gewerblichen Einrichtungen oder bei chemischer Beanspruchung in gewerblichen Küchen und in-
dustriellen Bereichen (Europäische Materialzulassung ETA 07/0087). Die Bauplatten werden vornehmlich mit Ab-
dichtungsstoffen beschichtet, um darauf als Deckschicht zumeist keramische Oberflächen auszuführen. Das Glas-
schaumgranulat der Deckschichten wird aus Recyclingglas gewonnen. Über eine Dosierstation wird darauf die mit
Blähtongranulat versehene Mittelschicht geschüttet, gleichmäßig verteilt und glatt abgezogen. Die obere Decklage
wird auf einen Folienträger aufgespritzt und frisch in frisch auf die vorhandenen Schichten aufgetragen. Nach dem
Erhärten der Bauplatte erfolgen das Entfernen der Folie und das Ausschalen aus den Formen. Anschließend werden
die Platten einer technischen Trocknung zugeführt. Am Ende der Fertigungslinie erhält die Bauplatte durch die
Längs- und Querbesäumung das Standardformat, wird palettiert und nach Ablauf der Reifezeit verpackt und konfek-
tioniert. Der Einsatzbereich liegt vornehmlich im Außenbereich mit zusätzlicher Putzschicht, der Plattenwerkstoff
kann aber auch uneingeschränkt im Innenbereich verwendet werden.
Der Zuschnitt der Bauplatte erfolgt vorzugsweise mit einer herkömmlichen Handkreissäge und ausreichender Ab-saugung. Alternativ dazu ist das Zuschneiden mit Cuttermesser und umseitigen Brechen analog zur Bearbeitung von Gipsbauplatten möglich. Das Inhalieren von Stäuben aus einer mechanischen Werkstoffbearbeitung ist unabhängig von deren baubiologischen Bewertung stets zu vermeiden. Über Baustoffrecyclinganlagen können sie dem Wert-stoffkreislauf als Zuschlagstoff zugeführt werden. Wenn hierzu keine Möglichkeit besteht, ist auch die Deponierung auf Baustoffdeponien als normaler Bauschutt zulässig. Eine problembehaftete Entsorgbarkeit besteht nicht. Die Untersuchungen zu diesen Bauplatten wurden analog zu Werkstoffen für die ausschließliche Verwendung in Innen-räumen ausgeführt, um jede Einschränkung der Verwendung im Innenbereich auszuschließen, obwohl die Bauplatte HD vorwiegend zur Verwendung im Außenbereich vorgesehen ist. Die weiteren Untersuchungen beziehen sich ausschließlich auf vorgenannte Werkstoffe und der daraus hergestellten Produkte. Die örtliche Verbringung evtl. notwendiger Zusätze oder Beschichtungen ist nicht Bestandteil der Prü-fung. Die Sicherheitsdatenblätter lagen zur Einsichtnahme vor. Es sind keine gefährlichen Inhaltsstoffe auszuwei-sen. Weiterhin lag eine Volldeklaration der Inhaltsstoffe vor. Nähere technische Spezifikationen sind beim Herstel-ler anzufragen. Im weiteren Verlauf der gutachterlichen Stellungnahme wird die baubiologische Unbedenklichkeit der Produkte untersucht.
2. Prüfungen und Prüfergebnisse
2.1 Radioaktivität
Die Proben wurde nach dem Activity Concentration Index (ACI) für Baustoffe beurteilt. Dieser ergibt sich aus
ACI = A(K-40)/3000 + A(Ra-226)/300 + A(Th-232)/200 < 1 Hierbei ist A(K-40) die Aktivität des Kalium-40, A(Ra-226) die Aktivität des Radium-226 und A(Th-232) die Akti-
vität des Thorium-232 (jeweils in Bq/kg). Aus den 3 Messwerten A(K-40), A(Ra-226) und A(Th-232) wird dann der
Summenwert des ACI gebildet.
Prüfergebnis: Bei den geprüften Produkten wurden Werte von ≤ 0,65 ermittelt.
Grenz- bzw. Richtwerte
Offizieller Richtwert des Sachverständigenrates des Bundeswissenschaftsministeriums Richtwert des Institutes für Baubiologie Rosenheim
Bewertung:
Das geprüfte Produkt erfüllt den offiziellen Richtwert von A < 1 sowie die Prüfbedingung A < 0,75,
des Instituts für Baubiologie.

2.2 Biozide, PCB, Pyrethroide, Phtalate
Untersuchungsmethode: Zufügen interner Standards (alpha-HCH, 2,4,6-Tribromphenol, PCB 209) zur Kontrolle des
Prüfverfahrens. Extraktion mit n-Hexan/Aceton und Carbonatlösung. Acetylierung der Phenole. Stoffgruppenspezi-
fische Fraktionierung des Extraktes an Silikagel. Analyse mittels Kapillargaschromatographie und Flammenionisa-
tions- / Elektroneneinfang-Detektor (GC/FID/ECD) bzw. Massenspektrometrie (GC/MS). Kalibration und Gehalts-
bestimmung über externe Standards.
Messwert [mg/kg]
Polychl. Biphenyle (PCB)
Messwert [mg/kg]
Pyrethroide
Messwert [mg/kg]
Phtalate
Messwert [mg/kg]

Bewertung:
Alle geprüften Substanzen wurden nicht in Konzentrationen vorgefunden, die wesentlich über den
Nachweisgrenzen liegen. Eine Belastung durch die geprüften Substanzen ist nicht zu erwarten.

2.3 Lösemittel und Riechstoffe – VOC (volatile organic compounds)
Mit der zunehmenden Chemisierung des Arbeitsfeldes und des Alltags hat sich auch die Luftqualität in den Innen-
räumen laufend verschlechtert. Für den Arbeitsplatz sind die MAK-Werte (Maximale Arbeitsplatzkonzentration)
erarbeitet worden. Für Wohnräume, in denen der Mensch weit mehr Zeit verbringt, gibt es bis auf wenige Ausnah-
men keine gesetzlich festgelegten Höchstmengen oder Grenzwerte für Schadstoffe in der Raumluft. Es ist das er-
klärte Ziel der neuen Landesbauordnungen und der Bauproduktenrichtlinie, die Gesundheit von Gebäudenutzern zu
schützen. Das entsprechende Gremium zur Findung und Erstellung von VOC-Grenzwerten ist die ECA (European
Collaborative Action). Dieses Gremium hat bereits 1997 empfohlen, die sogenannten NIK (Niedrigst interessierende
Konzentrationen) als Beurteilungsschema zu verwenden, also Konzentrationen die aus toxikologischer Sicht gerade
noch von Interesse sind.
Die Einteilung flüchtiger organischer Verbindungen mit Ausnahme von Pestiziden erfolgt gemäß der WHO nach de-
ren Siedebereich bzw. der daraus resultierenden Flüchtigkeit. Die nachstehend untersuchten Stoffe liegen im Siede-
bereich von 50 bis 260° C.
Prüfmethode: Die Probenvorbereitung von Materialproben erfolgt mittels dynamischer bzw. multipler Headspace-
Technik bei 90° C sowie Flüssig – Extraktion mit Aceton. Derivatisierung der Carbonsäuren. Analyse mittels Kapil-
largaschromatographie und Flammenionisations- / Elektroneneinfang – Detektor (GC/FID/ECD) bzw. Mas-
senspektrometrie (GC/MS). Kalibration und Gehaltsbestimmung über externe Standards.
2.3.1 Alkane (Nachweisgrenze 1 mg/kg)
Methylcyclopentan Octan

2.3.2 Aromaten
(Nachweisgrenze 1 mg/kg)
Benzol

2.3.3 Alkene
(Nachweisgrenze 1 mg/kg)
Trim. 2 – Methylpropen

2.3.4 Chlorierte Kohlenwasserstoffe
(Nachweisgrenze 1 mg/kg)
1,1,1 – Trichlorethan

2.3.5 Terpene
(Nachweisgrenze 1 mg/kg)
Dihydro – Myrcenol

2.3.6 Einwertige Alkohole
(Nachweisgrenze 1 mg/kg)
Methanol

2.3.7 Mehrwertige Alkohole und deren Ether
(Nachweisgrenze 1 mg/kg)
Ethylenglykolmonomethylether
Ethylenglykolmonoisopropylether 1,2 – Propylenglykolethylhexyl 2.3.8 Ester mehrwertiger Alkohole und deren Ether (Nachweisgrenze 1 mg/kg)
Propylenglykolmonomethyletheracetat (PGMMA)
Ethylenglykolmonoethyletheracetat (EGMEA)
2.3.9 Carbonsäureester
(Nachweisgrenze 1 mg/kg)
Ethylacetat Butylacrylat Diisobutyladipat
Isopropylacetat Butylpropionat Dibutylmaleinat Methylbenzoat n – Butylacetat
2.3.10 Ketone
(Nachweisgrenze 1 mg/kg)
Acetophenon
Methyl – Ethyl – Keton (2 – Butanon)
2.3.11 Aldehyde
(Nachweisgrenze 1 mg/kg)
Formaldehyd (Methanal)
Propanal Octanal Vanillin Butanal Nonanal Benzaldehyd Pentanal Furfural
2.3.12 Carbonsäuren
(Nachweisgrenze 0,5 mg/kg)
Hexansäure Octansäure Decansäure Dodecansäure
Heptansäure Nonansäure Undecansäure

Bewertung:
Alle geprüften Substanzen wurden nicht in Konzentrationen vorgefunden, die wesentlich über den
Nachweisgrenzen liegen. Eine Belastung durch die geprüften Substanzen ist nicht zu erwarten.

2.4 Metalle / Schwermetallgehalt
2.4.1 Prüfdurchführung im Original nach DIN 38406-E29 mittels ICP
2.4.2 Prüfdurchführung im Eluat nach DIN 38414-S 4
Mit diesem Verfahren sollen aus den zu untersuchenden Materialien die Stoffe bestimmt werden, die unter den Be-
dingungen dieses Verfahrens in Wasser gelöst werden. Ihre Erfassung nach Art und Menge soll Hinweise darauf
geben, welche Beeinträchtigungen oder Gefährdungen von Gewässern eintreten können, wenn die Materialien so
gelagert oder deponiert werden, dass sie mit Wasser in Berührung kommen.
Dabei wurde auf folgende Metalle hin untersucht:
Arsen

Bewertung: Eine Gefährdung durch Metalle bzw. Schwermetalle ist nicht zu erwarten.

2.5 Bestimmung von Feinstäuben nach DIN 53482 P8 in Anlehnung an DIN 53811
Stäube sind disperse Verteilungen fester Stoffe in Gasen, entstanden durch mechanische Prozesse oder durch Auf-
wirbelung. Stäube gehören zusammen mit Rauchen und Nebeln zu den Aerosolen. Zur Beurteilung der Gesund-
heitsgefahren von Stäuben ist neben der speziellen Schadstoffwirkung, der Konzentration und der Expositionszeit
die Partikelgröße zu berücksichtigen. Dies unterscheidet Stäube wesentlich von Gasen und Dämpfen. Die Aufnahme
in den Körper erfolgt vorwiegend über die Atmung. Transport und Ablagerung des Staubes in den Atemwegen wer-
den weitgehend durch das Verhalten von Partikeln in strömenden Gasen bestimmt.
Bewertung: Die Prüfluftmengen wurden auf einen m³ umgerechnet. Der Feinstaubgehalt lag mit 1,1 mg/m³ deut-
lich unter der Zulässigkeitsgrenze von 6 mg/m³ Luftvolumen. Sowohl die Staub- als auch die Feinstaubspuren zeig-
ten keine Fasergeometrie, wie sie für eine Alveolengängigkeit erforderlich ist. Es wurden in dem Werkstoff keine
Asbestfasern gefunden. Es ist nicht mit einer Feinstaubbelastung der Wohnraumluft bzw. der Umwelt durch die
Verwendung des geprüften Produktes zu rechnen.

3. Hinweis zur Verleihung und Nutzung des Prüfsiegels
Um die Neutralität und Objektivität zu wahren, wurden die Untersuchungen vom Institut für Baubiologie GmbH an verschiedene Institute und Fachlabore in Auftrag gegeben, die für die durchgeführten Prüfun- gen Prüfberichte vorzulegen haben. Alle Zahlenwerte dieses Gutachtens sind den Prüfberichten entnom- men. Die Prüfberichte können im Institut eingesehen werden. Die Prüfbedingungen, die Prüfungen und die Beurteilung gründen sich auf den aktuellen wissenschaftli- chen Erkenntnisstand. Sie können entsprechend dem Fortschritt von Technik, Wissenschaft und Prüfver- fahren geändert, ergänzt oder erweitert werden. Dies gilt besonders für neue Erkenntnisse, was die Nach- weisbarkeit von biologisch negativen (aber auch positiven) Wirkungen betrifft, sowie für die Kriterien zur Erfassung der ökologischen Aspekte, da diese Bereiche noch in den Anfängen der Entwicklung stehen. Aufgrund der dem Institut für Baubiologie Rosenheim vorliegenden Prüfergebnissen wird dem Produkt FERMACELL Powerpanel
Dieses Prüfsiegel muss stets in Zusammenhang mit dem ganzen Produktnamen geführt werden. Der Hersteller darf das Prüfsiegel in der Werbung nur für jene Produkte verwenden, für die es verliehen ist. Er ist verpflichtet, jeden Versuch einer Irreführung des Konsumenten darüber zu unterlassen, für wel- che Produkte das Prüfsiegel verliehen ist und für welche nicht. Das gilt auch für den Wortbegriff "GE- PRÜFT UND EMPFOHLEN VOM IBR". Das Zeichen des Instituts "IBR" darf nur als Bestandteil des Vor Ablauf der Geltungsdauer kann die Verlängerung beantragt werden. Die fortdauernde Verwendung des Prüfsiegels ist abhängig vom positiven Ausgang der Nachprüfung durch das IBR. Die Nachprüfung wird nach dem jeweils aktuellen Stand der Prüfkriterien durchgeführt. Die Hersteller, die das Prüfsiegel nutzen, sind verpflichtet, beabsichtigte Änderungen des Produktes, die Auswirkungen auf die geprüfte wohnbiologische Qualität haben, rechtzeitig dem Institut mitzuteilen. Das Institut kann die Verwendung des Prüfsiegels bei Missbrauch jederzeit untersagen. INSTITUT FÜR BAUBIOLOGIE GmbH

Source: http://www.baubook.at/m/Daten/Infos/SI2142704403/AT41/ID1380/FERMACELLPowerpanelHDH2O_IBRKurzgutachten_bis0.pdf

Contents

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Anche quella estate anna era giunta alla fatidica domanda, senza una pronta risposta

Anche quell’ estate Anna era giunta alla fatidica domanda: “Dove vado in vacanza?”, soprattutto “Con chi ci vado?”. Le era venuta in aiuto Gianna l’amica di sempre fresca di lite con il suo fidanzato, al quale aveva chiesto o lei o sua madre. Anna dal canto suo, aveva piantato in asso il suo fidanzato, e adesso che lui si era pentito di averla maltrattata, lei pensava bene di farsi un

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